Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 38. (1985)

LAUBACH, Ernst: „Nationalversammlung“ im 16. Jahrhundert. Zu Inhalt und Funktion eines politischen Begriffes

.Nationalversammlung“ im 16. Jahrhundert 35 jetzt zu haltende „Nationalversammlung“ aber gewinnt in seiner Schrift den Rang eines Gegenkonzils, denn die aktuellen päpstlichen Konzilsbe­mühungen tut er als Manöver zur Verhinderung von Reformen ab194). Sie soll sowohl eine Reform der Lehre als auch der Kirchenbräuche in Angriff nehmen195), also umfassende Kompetenz haben. Die Teilnahme von Laien ist für Bucer sinnvoll, sofern sie etwas von der Materie ver­stehen, und billig, da sie ebenso wie Kleriker Glieder des Leibes Christi sind; zudem habe man auf den alten Konzilien den Rat gläubiger Laien gern gehört196). Bucers Theorie erhielt politische Relevanz, als im Frühjahr 1546, also wenige Monate vor Beginn des Schmalkaldischen Krieges, Landgraf Phi­lipp mit Karl V. zu einem Meinungsaustausch zusammentraf, bei dem auch die Überbrückung des Religionsstreites erörtert worden ist197). Philipp hat nun ebenfalls, wenn auch nicht als Kernpunkt seiner Konzeption, die .Nationalversammlung' als allein erfolgversprechenden Weg zur Eini­gung in Deutschland herausgestellt, wobei er auch das angebliche Des­interesse der anderen Nationen an den deutschen Problemen betonte, während er gegen das Tridentinum neben den alten Einwänden den Aus­schluß von Laien, gegen ein Religionsgespräch das Scheitern des letzten Versuchs anführte198). Karl ist in seiner Antwort auf unser Stichwort gar nicht eingegangen, doch Granvella machte in einem zweiten Gespräch den — von Bucer vernachlässigten — Aspekt, welche Bedeutung die Be­schlüsse des „Nationalkonzils“ für die gesamte Christenheit haben sollten, zum Ansatzpunkt seiner Kritik: Dort könne man nicht über die Substanz des Glaubens befinden, denn dazu gehöre „das ganze corpus der Chri­stenheit“; außerdem sei unklar, „wer da richter oder part sein solt“ 199). Auf den Einwurf, Gottes Wort müsse Richter sein, erwiderte er, das eben werde ja unterschiedlich ausgelegt. Seine Anregung, deswegen ganz auf Theologen zu verzichten und von den Reichsständen allein „Mittelartikel“ vereinbaren zu lassen, hielt Landgraf Philipp für nicht praktikabel. Als protestantische Grundforderungen an eine Nationalversammlung waren durch dieses Gespräch angemeldet: Mitberatung ihrer Theologen, die Bibel als alleinige Entscheidungsinstanz, Teilnahme von Laien, Gültigkeit der fränkischen und deutschen Herrschern des frühen Mittelalters veranstalteten Synoden. 194) Seite 29—35 unter Verweis auf die päpstliche Konzilspolitik seit Mar­tin V. 195) Seite 90 und 144. 19<i) Seite 60 f und 101. — Vgl. auch Stupperich Reformatoren 44, der aus einer lateinischen Schrift Bucers von 1545 denselben Gedanken referiert. 197) Zum Folgenden Briefe und Akten zur Geschichte des 16. Jahrhunderts 3, bearb. von August v. Druffel (München 1875) 1—25 und Franz Bernhard v. Bucholtz Geschichte der Regierung Ferdinand I. 5 (Wien 1834) 88—92. iss) Druffel Briefe 3 2, 6. i") Ebenda 11 f. 3*

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