Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 38. (1985)

LAUBACH, Ernst: „Nationalversammlung“ im 16. Jahrhundert. Zu Inhalt und Funktion eines politischen Begriffes

„Nationalversammlung“ im 16. Jahrhundert 31 dann beide Termini im Wechsel170 *). Schon vorher hatte man sich auf einen neuen Reichstag als dritte Möglichkeit geeinigt. Der von Contarini bei den Ständen eingelegte Protest verpuffte völlig; verblüffend in ihrer Entgegnung ist die Annahme, das Nationalkonzil gegen den Willen des Papstes im Reichstagsabschied ankündigen, es später aber von ihm ge­nehmigen lassen und sogar seine Mitarbeit erhalten zu können m). Die Protestanten sind in ihren gesondert abgegebenen Voten auf das An­gebot „Nationalkonzil“ nicht eingegangen 172). Die Meinung Philipps vom Hessen, man könne zufrieden sein, wenn der Kaiser die Einberufung — ob Generalkonzil oder Nationalversammlung — vornehme, auch könne man dem Papst einen Ehrenvorrang und die Funktion des Sprechers der Bischöfe zubilligen, fand keine Berücksichtigung173). Der protestanti­schen Auffassung entsprach es nicht, daß Kaiser und katholische Stände die Versammlung an die Genehmigung des Papstes banden und die Lei­tung durch Legaten nicht ausschlossen. Der Abschied von 1541 bot, falls das „Generalkonzil in deutscher Nation“ nicht verwirklicht werden sollte, die Rechtsbasis, beim Kaiser die zuge­sagte nationale Veranstaltung einzumahnen. Die Entwicklung hat aber dazu geführt, daß diese von den Katholiken nicht mehr, von den Prote­stanten erst allmählich gefordert worden ist. IV Im Sommer 1542 wurde das Generalkonzil erneut berufen, diesmal nach Trient, jedoch im Herbst 1543 wieder suspendiert, ohne einmal getagt zu haben 174). Die von Karl V. auf Ersuchen der katholischen Stände in den Regensburger Abschied eingerückte Frist von 18 Monaten war also ergebnislos verstrichen. Würde nun — wie von Anhängern Roms befürch­tet, von Bucer gewünscht wurde — in Deutschland mit Billigung des Kai­sers ein Nationalkonzil in Gestalt einer Nationalversammlung zusammen­treten 17S)? Wegen anderer dringender Beratungsgegenstände schrieb Karl zunächst wieder einen Reichstag nach Speyer aus, und dort trat die Religionsfrage 170) Ebenda n. 48 (unfoliiert, 4 Fol.), undatiert. Teildruck CR 4 Sp. 596 ff. in) Contarinis Protest und die Antwort der Stände in CR 4 Sp. 600 ff. Vgl. dazu Je din Konzil von Trient 1 313; Körte Konzilspolitik. 44 f. — Kardinal Albrecht von Mainz hat sich persönlich von der Nationalkonzil-Forderung di­stanziert (CT 4 203 f). 172) CR 4 Sp. 516 ff, 589 ff, 617 ff. 173) Instruktion Philipps für seine Räte, 1541 Juni 13 Regensburg, bei Lenz Briefwechsel 3 98. 174) J e d i n Konzil von Trient 1 364 ff, 389. 175) vgi. z. B. die Denkschrift des Bischofs Nausea vom Juni 1543 in CT 12, ed. Vincentius Schweitzer (Freiburg 1930) 430. — Für Bucer: Lenz Briefwechsel 2 182, 188, 203—208.

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