Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 38. (1985)

LAUBACH, Ernst: „Nationalversammlung“ im 16. Jahrhundert. Zu Inhalt und Funktion eines politischen Begriffes

30 Ernst Laubach renzen über das „Regensburger Buch“ stand die Empfehlung, über die strittig gebliebenen Fragen solle durch ein Generalkonzil oder „wo das je nicht erlangt werden möcht, durch ein nationalversamblung ordent­licher weiss zu beruffen“ befunden werden* 164 16S). Daß der Papst gewillt sei, die zwei Jahre andauernde Suspension des Generalkonzils jetzt um­gehend aufzuheben — wie er dem Kaiser durch den Legaten Contarini eine Woche zuvor hatte mitteilen lassen164) —, wußten oder glaubten die Stände nicht, denn sie hielten an der ausdrücklichen Erwähnung der Ersatzversammlung gegenüber Kaiser und Legaten fest. Ersterer hatte nämlich in seinem ersten Entwurf für den Reichstagsabschied die Alter­native nicht aufgegriffen, sondern unter Hinweis auf die Versicherung des Legaten die Überweisung der Entscheidungen allein an das Konzil vorgeschlagen; nur wenn es doch nicht so schnell gehalten werden könne, solle „ein ander gemaine reichsversamblung“ erneut beraten165). Noch­mals also versuchte Karl V., die Konzedierung des von Rom seit 1524 be­kämpften Gremiums zu vermeiden. Die Antworten wurden diesmal we­gen Meinungsverschiedenheiten zwischen den beiden oberen Reichstags­kurien über andere Punkte getrennt eingereicht. Zu unserem Problem wiederholte die Replik der Kurfürstenmehrheit, daß ersatzweise statt des Generalkonzils eine „Nationalversamblung ordenlicher weiß zu beruffen“ vorzusehen sei; erläuternd wurde hinzugefügt, der Kaiser möge dafür die Zustimmung des Papstes einholen und die Beteiligung eines Legaten erwirken 166). Die Antwort der katholischen Fürstenratsmehrheit nannte diese mit Genehmigung des Papstes „in teutscher nation“ anzusetzende Versammlung treffender „Nationalkonzil“167 168). Und obgleich Contarini noch vor wenigen Wochen den alten kúriaién Standpunkt bekräftigt hat­te, daß ein deutsches Nationalkonzil nimmermehr über Fragen der Glau­benslehre befinden könne16S), akzeptierte der Kaiser den Wunsch der Stände: Im zweiten Entwurf des Abschieds versprach er, wenn das Gene­ralkonzil trotz aller persönlichen Bemühungen nicht zustande käme, solle „das National concilium zum furderlichisten ausgeschriben und gehallten“ werden, „Immassen solches von Gemainen Reichsstennden gebetten und begert worden“169). Die gemeinsame Zustimmung der Katholiken hat 163) Abgedruckt in Acta Ref. Cath. 3 388 f. 164) j e d i n Konzil von Trient 1 312. i«5) Acta Ref Cath. 3 392. «e) Ebenda 396 Z.13 ff und 38 ff. 167) Ebenda 403 Z.10 f, 404 Z.38. Auch Bayern, das die Politik der Religions­gespräche nicht guthieß, stand hinter dieser Forderung. Vgl. die bayerische Aufzeichnung in Concilium Tridentinum [= CT]. Diariorum, actorum ... nova collectio 4, ed. Stephan E h s e s (Freiburg 1904) 201 f. 168) Bericht Contarinis an Farnese, 1541 Juni 24 Regensburg, bei Victor Schultze Actenstücke zur deutschen Reformationsgeschichte in Zeitschrift für Kirchengeschichte 3 (1879) 178 f. i®») Konzept in HHStA Reichskanzlei Reichstagsakten 6 Konv. 3. n. 35 fol. 53—56, das Zitat 53v. Teildruck CR 4 Sp. 587—589.

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