Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 36. (1983)

SCHÖDL, Günter: Zur Forschungsdiskussion über alldeutsch-deutschnationale Politik in der Habsburgermonarchie und im Deutschen Reich

Rezensionen 525 Während sich die zuletzt angeführten Beiträge zur frühmittelalterlichen Geschichte unter Zuhilfenahme moderner historischer Methoden kritisch mit den Quellen befassen, ist Carl Planks Artikel gekennzeichnet von einer vielfach naiven Über- und Fehlinterpretation der Quellen. In seiner genealogischen Zuordnungssucht ist es ihm gelungen, eine übersteigerte Version von Doderers „Merowingern“ zu liefern (Rihni, Graf Otokar von Leoben und Erzbischof Odalbert von Salzburg, S. 65—80). Daß der von ihm zu Unrecht angegriffene Heinz Dopsch das Problem der karantani- schen Pfalzgrafen und Gewaltboten bereits eingehend behandelt hat (Ge­waltbote und Pfalzgraf in Carinthia I 165 [1975] 125—151), ist P. völlig entgangen. Mehrere siedlungsgeschichtliche Lokalstudien zeugen durchwegs vom ho­hen Niveau der steirischen landeskundlichen Forschung; ihre Lektüre ist in zweierlei Hinsicht auch für denjenigen, der nicht unmittelbar am Un­tersuchungsgegenstand interessiert ist, empfehlenswert: Einerseits ver­mitteln sie vielfache methodische Anregungen, andererseits bieten ihre Ergebnisse auch über den regionalen Rahmen hinaus Vergleichsmaterial für wirtschafts- und siedlungsgeschichtliche Fragestellungen (Heinrich Purkarthofer Fading im Kainachtal. Zur Problematik und Methode siedlungsgeschichtlicher Forschung im Topographiebezirk Graz-Umge­bung, S. 23—44; Walter Brunner Die Gmein im steirischen Altsiedel­land, S. 45—50; Othmar Pickl Königsschenkungen und Binnenkoloni­sation. Das Beispiel Veitsch und Geistthal, S. 89—108; Gerald Gänser Zur mittelalterlichen Siedlungs- und Bevölkerungsentwicklung im Be­zirk Voitsberg, S. 117—127). Karl Spreitzhofer behandelt die so­ziale Stellung des Kleinadels und sein vielfaches Absinken in den bäuer­lichen Untertanenverband im Spätmittelalter ( Ritter und Bauer. Die so­ziale Stellung der stubenbergischen Dienstmannschaft im ausgehenden Mittelalter, dargestellt an oststeirischen Beispielen, S. 129—139). Am Bei­spiel Radkersburgs stellt Günter Cerwinka dar, daß der Erwerb von Weingartenbesitz für das städtische Bürgertum des Mittelalters ein Statussymbol, ein Kennzeichen höherer sozialer Stellung war (Stadt und Urbar Radkersburg am Ausgang des Mittelalters. Bürgerlicher Weingar­tenbesitz als Aspekt der Stadt—Land-Beziehungen, S. 487—496). Anhand der Biographie eines oberösterreichischen Landherren, der in Padua studiert und schließlich Bischof von Seckau wird, veranschaulicht Winfried Stelzer den Prozeß der Rezeption des gelehrten Rechts in Österreich (Die Herkunft des Paduaner Kanonisten und Seckauer Bi­schofs Wernhard, S. 109—116). Herwig Ebner klärt die Bedeutung des „stadrechts“, eines bislang unklaren Rechtsbegriffs, der seinen Nieder­schlag auch in zahlreichen Ortsnamen gefunden hat (Das „stadrecht“ in der Steiermark, S. 159—163). Franz Pichler vermag die „Hebalmen“ als Umladestätten auf Paßhöhen zu erklären und stellt sie in den größeren Zusammenhang des Transport- und Mautwesens in der Weststeiermark (Die steirischen Hebalmen, S. 165—173).

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