Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 36. (1983)

SCHÖDL, Günter: Zur Forschungsdiskussion über alldeutsch-deutschnationale Politik in der Habsburgermonarchie und im Deutschen Reich

Rezensionen 485 Widerstandes noch den einer Bewahrung der ständischen Verfassung un­ter neuen Landesherren. Zahlreiche Übersichten im Text und in einem Anhang (S. 407—483) ergänzen die gut gegliederte, klare sachliche Darstellung des V’s in al­len frühneuzeitlichen Zeitabschnitten. Von ihnen sind hervorzuheben die Listen der unstrittigen und strittigen Landstandschaften von 1541 bis 1565 (S. 87), der Landtagskommissare von 1536 bis 1567 (S. 98 f) und von 1596 bis 1627 (S. 142—144), der Deputierten der schwäbisch­österreichischen Herrschaften (S. 102—105), der Aufnahme der Herrschaf­ten bei der „Steuerberaitung“ von 1628 bis 1630 (S. 192—198), der Ver­schuldung der einzelnen schwäbisch-österreichischen Stände um 1680 (S. 240 f), der Matrikel von 1683, 1704 und 1733 (S. 246 f, 298 f, 315— 317), der Rechtsform des Besitzes an Ackerland um 1680 (S. 249—251), des landständischen Haushaltes von 1762/63 (S. 365 f) und zahlreiche Steuertabellen. Aus dem umfangreichen Anhang verdienen besondere Be­achtung die Zusammenstellungen der verschiedenen Beamten der schwä­bisch-österreichischen Landstände vor und nach der theresianischen Re­form von 1769/70 (S. 412—422), der Deputierten des leitenden ständischen Ausschusses (S. 423—429) und der Landtagsdeputierten von 1588 bis 1751 (S. 430—453). Das den Band abschließende Register (S. 485—514) ist ein sorgfältig gearbeitetes Namensverzeichnis (Personen und geographische Bezeichnungen); leider fehlt ein Sachregister. Einige Versehen und sinnentstellende Druckfehler sind gleichwohl zu markie­ren: S. 9 Anm. 48: „Hassinger“ statt „Hessinger“; S. 16 mit Anm. 21: Volker Press hat in einem seiner Aufsätze zur frühneuzeitlichen Ritterschaft (ZGO 122 [1974] 85 und 96 [nicht 95]) nicht von „nichtterritorialen Herrschaftsformen“, sondern von „nichtterritorialen Herrschaftstechniken“ und „nichtterritoriale [ml Herrschaftssystem“ gesprochen, und nicht von ,,informelle[r] Herrschaftsaus­übung“, sondern vom „informellen ... Herrschaftsbereich“; S. 79 1. Zeile: „umständlichen“ statt „um ständlichen“; S. 83: der Landtag von Riedlingen fand am 17. März 1545, nicht 1445 statt; S. 398 6. Zeile: „militärische Leistungen“ statt „militärische Leitungen“; S. 401 17. Zeile: landesherrliche „Aufsicht“ statt „Aussicht“; ferner sollte für die Zeit bis 1806 nicht vom „deutschen Reich“ (S. 121 u. ö.) gesprochen werden, schon gar nicht vom „Deutschen Reich“, sondern — wenngleich umständlicher — vom Heiligen Römischen Reich (deutscher Nation). Insgesamt ein höchst verdienstvolles Buch, das unsere Kenntnisse über die Geschichte Südwestdeutschlands erheblich erweitert. Die Landesge­schichte wird davon ebenso profitieren wie die Wirtschaftsgeschichte und die allgemeine Ständeforschung, gerade weil Schwäbisch-Österreich sich nicht nahtlos in das vorherrschende Bild einfügen läßt. Helmut Neuhaus (Köln) Karl Vocelka Die politische Propaganda Kaiser Rudolfs II. (1576—1612) (Veröffentlichungen der Kommission für die Geschichte Österreichs, hg. von Adam Wandruszka und Anna M. Drabek, 9). Verlag der österreichischen Aka­demie der Wissenschaften, Wien 1981 (Copyright 1980). XIV, 570 S., 12 Abb. auf 8 Tafeln.

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