Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 36. (1983)

SCHÖDL, Günter: Zur Forschungsdiskussion über alldeutsch-deutschnationale Politik in der Habsburgermonarchie und im Deutschen Reich

452 Literaturberichte men, ebenso bei dem in Sonderfällen als reehtsschaffendes Dokument verwendeten Brief. „Urkunden- und Empfängergruppen“ ist der Titel des dritten Stücks, eine interessante Zusammenschau über unterschiedliche Formen der Beurkun­dung und Benennung von Verträgen, Rechtssprüchen und Weistümem. Dies gilt auch für den Abschnitt Empfängergruppen. Hier wird einer­seits die Verteilung der von Heinrich VI. ausgestellten Urkunden auf ita­lienische, deutsche und burgundische Empfänger, wobei erstere überwie­gen, dargestellt, andererseits die Verteilung auf Klöster und Stifte — dies die stärkste Gruppe —, auf Bischöfe und Bistümer, auf weltliche Einzel­personen oder Personengruppen und auf Städte, wobei die beiden letztge­nannten Gruppen an Zahl ziemlich gleich und die schwächsten sind. Nach dieser statistischen Betrachtung folgen zwei sehr knapp gehaltene Stücke über die äußeren Merkmale der Diplome, mithin über Schrift, Chrismon, Monogramm, Besiegelung — es lassen sich fünf Typare fest­stellen — und als einzigartigen Sonderfall eine Unterschrift auf einem Vertrag zwischen dem Bischof und dem Stift St. Martin zu Worms von 1196, sowie die inneren Merkmale mit einer übersichtlichen Untersuchung der einzelnen Formularteile. Kurz und doch sehr aufschlußreich ist das letzte Stück des ersten Haupt­stücks über die Sprache der Urkunden. Hier zeigt der Vf., daß sich in einigen Formulierungen schon der etwas anders geartete Aufbau der Kai­serurkunde des 13. Jahrhunderts anbahnt, kúriaié Einflüsse zu erkennen sind — der Cursus kommt oft zur Anwendung —, das normannische Ur­kundenwesen aber sich noch nicht auswirkt. Weit umfangreicher als das erste Hauptstück ist zwangsläufig das zweite, das sich mit den einzelnen Urkunden beschäftigt, soweit dies eben in die­sem Rahmen möglich und notwendig ist. Dieser Hauptteil der Untersu­chung ist in Perioden gegliedert und nach dem Itinerar geordnet. Hier bietet der Vf. als Frucht seiner jahrelangen mühevollen Vorarbeit für die Edition die ins einzelne gehende Prüfung aller Urkunden Heinrichs VI. hinsichtlich Abfassung und Ausfertigung, Rechts- und Sachinhalt, Datie­rung und Echtheit. Die Urkunden ohne Datierung, so diese nicht anhand anderer Hinweise näher zu bestimmen und danach einzuordnen sind, wer­den jeweils am Ende der Königs- oder der Kaiserzeit behandelt. Über die Fülle der hier gebotenen Daten und Beurteilungen im Rah­men einer Rezension zu berichten, ist unmöglich. Nicht minder schwer ist es, darüber zu urteilen, wenn man nicht das Quellenmaterial vor sich liegen hat und eingearbeitet ist. Der Rezensent bemühte sich aber, ab­gesehen von der Nachprüfung der Schriftzuweisungen wenigstens stich­probenartig die vom Vf. gebotenen Angaben zu überprüfen, und kann mit Befriedigung feststellen, daß der Vf. methodisch richtige, saubere Arbeit geleistet hat und ihm für die gewonnenen Erkenntnisse Anerkennung und besonderer Dank gebühren. Die eben erwähnte Nachprüfung der Schrift­bestimmungen, die einerseits in den Übersichten bei den Schreibern, an­

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