Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 36. (1983)

SCHÖDL, Günter: Zur Forschungsdiskussion über alldeutsch-deutschnationale Politik in der Habsburgermonarchie und im Deutschen Reich

436 Literaturberichte Rudolf Blühdorn vertreten war; diese Akten sind schon vor längerem Ge­genstand von Forschungen Reinhard Bollmus’ gewesen, deren Veröffentli­chung man mit Interesse entgegensieht. Abschnitt III enthält (obgleich nicht in unmittelbarem sachlichen Zu­sammenhang stehend) sowohl Hinweise zu Jugoslawiens Gebietsan­sprüchen an Österreich vom September 1945 als auch Erwägungen zur Idee, Wien als Sitz der UN vorzuschlagen. Ein diesbzüglicher Amtsvermerk vom 28. November 1945 (Aktenstück n. 34) wird vom Hg. mit der Angabe „Unterschrift unleserlich“ versehen. Es handelt sich nicht um eine Unter­schrift, sondern um eine Paraphe, die als jene von Dr. Franz Matsch identi­fiziert werden kann. Matsch, der sich schon vor 1938 mit Völkerbundan­gelegenheiten befaßt hatte, war auch nach 1945 der eigentliche Experte für den Bereich der internationalen Organisationen, besonders der UN; es ist daher keineswegs überraschend, daß gerade Matsch die Idee, die UN nach Wien zu bringen, aufnahm. Abschnitt IV, „Disposition zum Staats vertrag — 1945“ besteht nur aus einem Aktenstück (n. 36), das allerdings von großem Interesse ist, da hier, soweit ersichtlich, erstmals von einem zwischen Österreich und den Alliierten abzuschließenden „Staatsvertrag“ die Rede ist. Dieses Dokument auf gefunden und veröffentlicht zu haben, ist ein Verdienst Sch’s. Es han­delt sich um zwei längere Äußerungen über die Konsequenzen, die sich aus dem Kommuniqué der Potsdamer Konferenz für Österreich ergaben. Die Edition dieses Aktenstücks ist allerdings mehrfach mit Irrtümern und Fehlern behaftet. Ausgangspunkt ist, wie von Sch. zutreffend vermutet, ein Amtsvermerk der Abteilung Pol, von Norbert Bischoff am 4. August 1945 paraphiert, über die Österreich betreffenden Aussagen des Schluß­protokolls der Potsdamer Konferenz (soweit es damals veröffentlicht wurde! Der Beschluß der großen Drei, von Österreich keine Reparationen zu verlangen, wurde zunächst auf Wunsch der Sowjets geheimgehalten). Der Hg. vermerkt (S. 65 der Edition), daß Punkt 2 dieses Amtsvermerks mit der Paraphe „Bischoff 6. 8.“ versehen sei. Er hat aber übersehen, daß über dieser Paraphe ein handschriftlicher Vermerk Bischoffs steht, der auch nicht abgedruckt ist. Dieser lautet: „zunächst H. Ges. Leitmaier mit der Bitte um allfällige Gegenäußerung.“ Gesandter Markus Leitmaier war im August 1945, wie bereits bis März 1938, Leiter der Völkerrechts­und Rechtsabteilung des Außenamtes. Eine Gegenäußerung dieser Ab­teilung liegt nun tatsächlich vor. Irrtümlicherweise hält aber Sch. diese Gegenäußerung für die Äußerung der wirtschaftspolitischen Abteilung und die Approbationsparaphe des Gesandten Leitmaier (vom 13. August 1945) irrigerweise für den „frühesten Einsichtsvermerk“. Die Beachtung der Aktenzahl der Gegenäußerung — 803-J/45 — hätte bei der Vermei­dung des Mißverständnisses helfen können, da J offensichtlich für „Jur“ stand. Die Identifizierung der Abteilungen wird allerdings dadurch er­schwert, daß die Numerierung der Abteilungen knapp nach den hier be­sprochenen Vorgängen geändert wurde: Aus der Abteilung 4 (Pol) wur-

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