Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 36. (1983)
SCHÖDL, Günter: Zur Forschungsdiskussion über alldeutsch-deutschnationale Politik in der Habsburgermonarchie und im Deutschen Reich
Referate 433 eine entscheidende Erweiterung der Quellenbasis eintrat. Konnte sich daher St. damit begnügen, jene Teile des ersten Buches, die sich mit den Staatsvertragsverhandlungen bis 1949 beschäftigten, zu überarbeiten, so erfuhren die späteren Kapitel, vor allem jene über die Berliner Konferenz und die letzte Runde mit ihren Höhepunkten in Moskau und Wien, eine solche Erweiterung, daß sie als neu geschrieben gelten können. Dementsprechend wuchs der Umfang dieser Kapitel auf das Doppelte an. Dabei ist es bewunderungswürdig, wie trotz der inhaltlichen Spannung die Darstellung in kühler, fast penibler Manier die zahllosen Ebenen der Verhandlungen und die ebenso zahlreichen Orte des Geschehens auseinanderhält. Gerade die letzte Staatsvertragsrunde, das sollte nicht vergessen werden, fand innerhalb weniger Wochen statt, und zwischen der Unterzeichnung des Moskauer Memorandums und jener des fertigen Vertragswerkes lag exakt ein Monat. Da in diesen Wochen aber jene Änderungen vorgenommen wurden, die aus einem Instrument der permanenten Repression ein solches machten, das als Meilenstein der europäischen und der Weltgeschichte gelten kann, ist auch zu ermessen, mit welcher Hektik, ja letzter Kraft österreichischerseits verhandelt wurde. Da war nichts mehr von jener immer wieder abschätzig hervorgekehrten „Politik mit dem Weinglas“ zu spüren. Hatte Karl Renner 1949 noch davon sprechen können, daß er den Tag, an dem der Vertrag zu den damals ausgehandelten Bedingungen unterzeichnet würde, zum „nationalen Trauertag“ (S. 68) erklären möchte, so berechtigte die Unterzeichnung 1955 dann tatsächlich zu echter Freude und darüber hinaus zu Hoffnungen, dies wäre ein erster Meilenstein der Entspannung gewesen. — Vielleicht war er als das gedacht, vielleicht auch war der Staatsvertrag nichts anderes als eine logische und fast unvermeidbare Folge des NATO-Beitritts der Bundesrepublik Deutschland auf der einen und der Gründung des Warschauer-Paktes auf der anderen Seite. An dieser Stelle mußte sich auch St. damit begnügen, den Ablauf darzustellen und mögliche Gründe aufzuzählen, ohne letzte Klarheit darüber gewinnen zu können, weshalb es zu dem fast nicht mehr erwarteten Durchbruch gekommen sei. In diesem Punkt bleiben die Rätsel bestehen, und sie werden nicht mit Hilfe der irgendwann einmal zugänglichen amerikanischen und französischen oder der 1986 mit großer Wahrscheinlichkeit zugänglichen britischen Akten beseitigt werden können. In diesem Punkt sind wir auf die Öffnung der sowjetischen Archive angewiesen, und diesbezüglich lassen sich wohl keinerlei Prognosen stellen. An dem „zweiten Buch“ von St. ist aber nicht nur die gewissenhafte Darstellung und das Bemühen um das kleinste Detail, sowie der inhaltsreiche Exkurs zur Geschichte der österreichischen Neutralität hervorzuheben. Es sollte vielmehr noch besonders auf den wissenschaftlichen Apparat und die Anhänge verwiesen werden, unter denen die Gegenüberstellung des Staatsvertragsentwurfes von 1947 und des fertigen Vertrages mit seinen Annexen von 1955 nach wie vor eine Sonderstellung einnimmt. Mitteilungen, Band 36 28