Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 36. (1983)
LUTTENBERGER, Albrecht: Landfriedensbund und Reichsexekution. 2. Zur politischen Vorgeschichte des Frankfurter Reichskreistages vom Oktober/November 1554
14 Albrecht Luttenberger überflüssig, weil die für diesen vorgesehenen Verhandlungen mindestens ebenso gut auf dem bevorstehenden Reichstag geführt werden könnten. Und zur Veranstaltung eines besonderen Fürstenkonventes, dessen Sinn unter anderem auch darin lag, die allenthalben im Reich vermuteten neuerlichen Bemühungen Karls um die spanische Sukzession zu vereiteln, fehlte ihm der reichspolitische Spielraum, dessen relativ enge Grenzen sich schon aus der im gesamthabsburgischen Interesse gebotenen Rücksicht auf den Bruder ergaben. Zudem war sich Ferdinand — im übrigen formal korrekt — offenbar duchaus bewußt, daß die römische Königswürde keine genuine politische Autorität begründete und sich neben der königlichen/kaiserlichen Vollgewalt und Direktive mit Fug nicht verselbständigen ließ. Auch dies mag erklären, warum Ferdinand im Frühjahr 1554 so auffällig wenig tat, um die Untätigkeit Karls V. zu kompensieren und die Kreise für die Exekution zu gewinnen. Während er seine Bemühungen, die Finanzlast seines Engagements in Franken loszuwerden bzw. möglichst zu verringern, fortsetzte45), beschränkte er sich ansonsten im wesentlichen auf den Versuch, im Elsaß 46) und beim schwäbischen Kreis, dem die Bildung einer auf die augenblickliche Situation zugeschnittenen Defensivallianz vorgeschlagen werden sollte 47) — der Kreis nahm diesen Gedanken auf württembergische Anregung in einer freilich etwas anderen Form von sich aus bereits vorweg —, Rückhalt und Schutz vor Rachezügen des Markgrafen gegen die vorder- und oberösterreichischen Erblande zu suchen und so — die Parallele zur württembergischen Politik ist in diesem Punkt deutlich — eine zweite sicherheitspolitische Stütze neben dem Heidelberger Bund zu gewinnen. Dabei war freilich nicht wie in den württembergischen Überlegungen an eine auch auf die Zukunft berechnete Reform der Kreisdefension, sondern lediglich an eine auf den Markgrafen beschränkte Vereinbarung gedacht. So blieb auch zur Werbung bei Herzog Christoph von Württemberg, 1554 April 4 Preßburg: ebenda fol. 135—137 v. 45) König Ferdinand an Plauen, 1554 April 30 Wien: HHSTA RK Weisungen ins Reich 57 fol. 103—104 v; dsbe an dsben, 1554 März 25 Preßburg: ebenda fol. 97 rv und die fränkischen Verbündeten an König Ferdinand, 1554 Mai 5: HSTA München Kasten schwarz 4214 fol. 474—476. 4e) Vgl. den Abschied einiger elsässischer Stände, 1554 April 19 Straßburg: Hauptstaatsarchiv Düsseldorf Jülich-Berg II 2290 fol. 7—11 v. 47) Vgl. die Instruktion König Ferdinands für Ilsung und Spät zum Ulmer Kreistag, 1554 April 7 Preßburg: HHSTA RK Reichsakten in genere 28 fol. 5—13 v; [die Innsbrucker Regierung?] an Georg Ilsung, 1554 April 12: ebenda fol. 25 f und Spät und Ilsung an König Ferdinand, 1554 April 19 Ulm: HHSTA RK Reichsakten in genere 26 fol. 49—51. — Zu den Beschlüssen des schwäbischen Kreistages vom 18. April 1554 über die Vereinbarung einer Defensions- ordnung des Kreises vgl. Laufs Der schwäbische Kreis 239 f. Gegen einen Anschluß Ferdinands an eine allgemeine, nicht nur auf den Markgrafen beschränkte Defensionsvereinbarung des schwäbischen Kreises hatte die Innsbrucker Regierung Bedenken. Vgl. ihr Schreiben an König Ferdinand, 1554 April 26 Innsbruck: HHSTA RK Reichsakten in genere 26 fol. 58—59 v.