Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 35. (1982)

LUTTENBERGER, Albrecht: Landfriedensbund und Reichsexekution. Friedenssicherung und Bündnispolitik 1552/1553

16 Albrecht Luttenberger mit E. Kay. Mt. als dem haupt einhellig in ein corpus wachssen“44). Mit der punktuellen und formalen Vollziehung des Landfriedens, z. B. in dem zudem noch äußerst undurchsichtigen fränkischen Konflikt, war im Sinne einer Ge­samtlösung des Friedensproblems demnach noch nichts gewonnen. Das skiz­zierte Integrationskonzept verlangte vielmehr eine umfassend angelegte Ver­mittlungspolitik, die über schwelende zwischenständische Konflikte hinaus auch Fragen von allgemeiner reichspolitischer Relevanz miteinbezog. In Hei­delberg war man offenkundig davon überzeugt, daß von der kaiserlichen Re­gierung eine solche Politik nicht zu erwarten war. Die Ausführungen in der Stellungnahme zum kaiserlichen Bundesprojekt konnten deshalb nur den Wert einer Grundsatzerklärung haben. Ihre Umsetzung in die reichspoliti­sche Praxis war nur in ständischer Regie und Verantwortung vorstellbar. Die Führungsinitiative dazu war dem Konvent, der Pfalz, Jülich, Württemberg und Bayern zusammenführen sollte, zugedacht. Die Formation einer ständi­schen Aktionsgruppe konnte freilich auch anders aussehen. Als Trier in An­lehnung an hessische Überlegungen sich unter Berufung auf die besondere kurfürstliche Verantwortung für das Reich bereit erklärte, zusammen mit Pfalz und Mainz eine von den Kurfürsten (mit Ausnahme des habsburg­freundlichen Kurfürsten von Köln) getragene, von einigen bedeutenden Für­sten unterstützte Befriedungsaktion in Gang zu bringen45), nahm man in Heidelberg diese Anregung positiv auf46), weil die zweifellos gegebene be­sondere Legitimation der Kurfürsten dem geplanten Vorgehen eine augenfäl­ligere Verfassungskonformität verleihen konnte. Die Parallele zur pfälzischen Politik im Frühjahr 1552 ist deutlich. Auch damals war die Vermittlungspo­sition der Kurpfalz offen für die friedenspolitische Kooperation sowohl mit den rheinischen Kurfürsten als auch mit Bayern, Württemberg und Jülich. Auch damals spielte die Annahme, daß die kaiserlichen Vorstellungen vom Gesamtinteresse des Reiches von den eigenen divergierten, eine erhebliche Rolle. Anfang 1553 schien dieser Gegensatz allerdings prononcierter, schär­fer. Die Begnadigung des Markgrafen, die man zunächst geradezu aufatmend zur Kenntnis genommen hatte47), galt jetzt als beweiskräftiges Indiz für die Absicht des Bischofs von Arras, im Reich zwischenständische Konflikte an­44) Vgl. ebenda fol. 14 r. 45) Vgl. Kurfürst Johann von Trier an Kurfürst Friedrich von der Pfalz, 1553 Ja­nuar 21 Ehrenbreitstein: HSTA München Auswärtige Staaten Litteralien Brandenburg 6 fol. 121-123 (sehr knapp wiedergegeben bei Druffel Beiträge 4 14 n. 20). - Daß es sich bei dem hier erwähnten Gesandten eines bedeutenden Reichsfürsten um einen hessischen Gesandten handelt, ergibt sich aus: Dr. Karl Harst an Herzog Wilhelm von Jülich, 1553 Januar 25 Düsseldorf: Hauptstaatsarchiv Düsseldorf (künftig HSTA Düs­seldorf) Jülich-Berg II 2934 fol. 10-13. 46) Vgl. Kurfürst Friedrich von der Pfalz an Kurfürst Johann von Trier, 1553 Ja­nuar 27 Heidelberg: HSTA München Auswärtige Staaten Litteralien Brandenburg 6 fol. 125 rv. 47) Vgl. z. B. Ernst Briefwechsel 1 858f n. 861 und 844f n. 842. — Bayern und Württemberg liehen dem Markgrafen sogar Geld. Vgl. Druffel Beiträge 2 828 n. 1846, 833f n. 1853 und 834 n. 1854 sowie Ernst Briefwechsel 1 872f n. 879.

Next

/
Thumbnails
Contents