Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 35. (1982)

LUTTENBERGER, Albrecht: Landfriedensbund und Reichsexekution. Friedenssicherung und Bündnispolitik 1552/1553

Landfriedensbund und Reichsexekution 15 reichspolitische Perspektive der Heidelberger Verhandlungen aber war zwei­fellos die pfälzische Politik weit maßgeblicher. Im Januar 1553 fielen in Heidelberg mehrere Entscheidungen, die auf den er­sten Blick nicht miteinander in Beziehung zu stehen scheinen, deren Gleich­zeitigkeit bzw. zeitliche Nähe aber einen konzeptionellen Zusammenhang vermuten läßt, zumal sie alle den Eindruck widerspiegeln, den die Mitteilun­gen Herzog Heinrichs von Braunschweig vom 2./3. Januar hinterlassen hat­ten. Allem Anschein nach wurden die Stellungnahme zu dem kaiserlichen Bundesplan und der Entwurf eines vorläufigen offiziellen Programmes für eine Zusammenkunft zwischen Pfalz, Jülich, Württemberg und Bayern unge­fähr gleichzeitig zwischen dem 4. und 15. Januar 1553 konzipiert und wohl kaum zufällig zusammen mit den braunschweigischen Informationen Herzog Christoph mitgeteilt40). Die sachlichen Bezüge zwischen beiden Beschlüssen lassen sich leicht aufhellen. Gegenüber der neuerlichen bundespolitischen Initiative der kaiserlichen Regierung war Pfalz von Anfang an ablehnend eingestellt, reagierte allerdings vorab hinhaltend, um sich mit anderen Stän­den abstimmen zu können41). Die Eröffnungen Herzog Heinrichs zwangen nun geradezu zu dem Verdacht, daß der angestrebte Bund als Basis für eine notfalls gewaltsame Fortführung der verhaßten Sukzessionspolitik Karls V. und für eine Kriegspolitik in Franken, deren Folgen nicht abzusehen waren, geplant war. Die Gefahr schien evident, daß eine vorgeblich zur Friedenssi­cherung gebildete, unter maßgeblichem Einfluß der höchst suspekt geworde­nen kaiserlichen Regierung hündisch organisierte Machtkonzentration in un­kontrollierbare, ordnungswidrige Machtausübung ausartete. Unter solchen Vorzeichen liest sich die pfälzische Argumentation gegen das kaiserliche Bundesprojekt in ihrem zweiten, grundsätzlicheren Teil als ein Gegenpro­gramm gegen ein Befriedungskonzept, das in seiner Konsequenz auf die Er­schütterung der Herrschaftsverhältnisse im Reich ausgerichtet schien42). Als Alternative zur Gründung eines Bundes, der einen Teil der Stände ausschlie­ßen und deshalb polarisierend wirken würde, empfahl Pfalz, ,,bey angezog­nen E. Mt. und des hailigen reichs Ordnungen und landfriden als eyner ge- meyner aller glieder und stende bundtnus“ zu bleiben43). Dieser Weg konnte freilich nur dann gangbar sein, wenn die festgestellte Polarisierung im Reich beseitigt und ein tragfähiger Grad politischer Integration erreicht werden konnte. Dies setzte einen möglichst endgültigen Friedensstand in der Religi­onsfrage und die Beseitigung sonstiger Spannungen voraus. Diese Vorausset­zung sollte der Kaiser auf gütlichem Wege schaffen, damit das Mißtrauen zwi­schen den Ständen verschwinde und diese „widerumb zusamenstimmen und 40) Vgl. Ernst Briefwechsel 2 (1900) 3f n. 4, 16 n. 16 und 21—25 n. 21. 41) Vgl. Ernst Briefwechsel 1 868f n. 876. 42) Vgl. Kurfürst Friedrich von der Pfalz an Karl V., 1553 Januar 26 Heidelberg: HHSTA RK Reichsakten in genere 17 fol. 12-14 (völlig unzulänglich wiedergegeben bei Druffel Beiträge 4 17 n. 23). 43) Vgl. HHStA RK Reichsakten in genere 17 fol. 13 r.

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