Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 35. (1982)
WEILING, Franz: Die philosophische Lehranstalt in Brünn (1808–1849) und die österreichische Bildungspolitik jener Zeit. Ihre Bedeutung für die Entdeckertätigkeit Johann Gregor Mendels
Die Philosophische Lehranstalt in Brünn (1808-1849) 125 geistliche, die zu öffentlichen Lehrern in einem Fach bestellt werden, welches das zugehörige Stift besonders pflegt, unbeschadet der ihnen von seiten ihres Stiftes zustehenden Zuwendungen das gleiche Gehalt beziehen sollten, das für Professoren aus dem Weltklerus festgelegt sei38®). Verdienstvolle Arbeit in den zugewiesenen Fachbereichen solle überdies durch besondere Auszeichnungen geehrt werden. Daneben wurden von den staatlichen Behörden weitere Maßnahmen bis hin zur versteckten Drohung unsicherer „Fortdauer ihrer Existenz“ diskutiert, mit deren Hüfe auch jene Ordensstifte zur Teilnahme veranlaßt werden könnten, die dazu wenig Lust verspürten. Unter dem 10. August 18 1 339) sowie eingehender unter dem 13. Mai 1814 entschied schließlich der Kaiser persönlich, daß die Zuweisung eines zu bearbeitenden Fachgebietes nicht als Befehl, sondern als Wunsch erfolgen solle. Jedem Stift und jedem Stiftsgeistlichen stehe es frei, ,,.. . sich was immer für wissenschaftlichen Fächern aus eigenem Antrieb zu widmen.“ Doch müsse sich jedes Stift zur Bearbeitung einiger der von der Studien-Hofkommission benannten Fächer bereit erklären. Nach Ablauf von vier Jahren sei zu prüfen, was die einzelnen Stifte inzwischen unternommen hätten39®). Das Dekret der Studien-Hofkommission vom 20. August 1813 sagt dazu wörtlich: „Den Stiften sey ausdrücklich zu erkennen zu geben, daß sie bei ernstlicher Cultivi- rung der von ihnen gewählten wissenschaftlichen Fächer desto gewisser auf die Fortdauer ihrer Existenz rechnen können“39b). In diesem Zusammenhang wird mit Dekret der Studien-Hofkommission vom 27. Mai 1814 die alte Bestimmung erneut eingeschärft, daß ...... von den Stifts- oder Ordens-Vorstehern bei den ihnen anvertrauten philosophischen Lehranstalten zu den erledigten Lehrämtern nur ganz geeignete Männer berufen werden . . . [d. h.] die philosophischen Lehrämter . . . den dazu von ihren Obern künftig bestimmt werdenden Lehrern nicht ohne vorhergehende schriftliche und mündliche Prüfung anzuvertrauen“ s eien40). Aus den vorhandenen Akten geht hervor, daß die Studienbestimmungen regelmäßig und genau in ihrer Einhaltung überprüft wurden. Anscheinend erfolgte die Ernennung der Professoren der Universitäten und Lyzeen wie auch die der Professoren der Landwirtschaft durch den Kaiser persönlich auf Grund eines detaillierten Berichtes über die erfolgten Konkurse und deren Ergebnis sowie einer anschließenden Vorschlagsliste. Dies gab gelegentlich Anlaß, daß der Kaiser bei auffälligem Versagen von bereits an anderer Stelle bestallten Bewerbern eingehende Nachforschungen nach den Gründen des Versagens sowie den Leistungen eines solchen Bewerbers in seiner bisherigen Stellung anordnete. 38a) Wie Anm. 35. 39) Unger Darstellung 2 75f und oben Anm. 36. 39a) Wie Anm. 38. 39b) Wie Anm. 36 und 39. 40) Unger Darstellung 2 643.