Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 34. (1981)
DOPSCH, Heinz: Friedrich III., das Wiener Konkordat und die Salzburger Hoheitsrechte über Gurk
50 Heinz Dopsch Brixen, Gurk, Triest, Chur und Pedena (Piben) zu besetzen21) und für die Klöster seiner Erblande selbst geeignete Visitatoren zu bestellen22). Mit diesen Vereinbarungen hatte Eugen IV. zwar den König und die habsburgischen Erblande, nicht aber das Reich und die Fürsten für sich gewonnen. Als der Papst die Erzbischöfe Dietrich von Köln und Jakob von Trier absetzte, um die Opposition im Reich zu brechen, büdete sich im März 1446 ein neuer Kurverein gegen ihn23). Erst auf dem Reichstag von Frankfurt im Herbst 1446 gelang es den päpstlichen Gesandten, die über weitgehende Vollmachten verfügten, eine Verständigung mit den Reichsfürsten anzubahnen. Kurz vor seinem Tode schloß Eugen IV. dann mit einem Teil der deutschen Fürsten am 5. und 7. Februar 1447 die sogenannten Fürstenkonkordate, in denen er sich zu wichtigen Konzessionen bereitfand24). Im Salvato- rium, das den vier Urkunden der Konkordate hinzugefügt wurde, machte der todkranke Papst zwar gewisse Vorbehalte, da er die Urkunden nicht mehr mit der notwendigen Gründlichkeit prüfen konnte. Eugens Nachfolger Nikolaus V. hat aber schon am 28. März 1447 die gesamten Abmachungen bestätigt25). Der Aschaffenburger Fürstentag im Juli 1447, dem allerdings nur ein Teü der Reichsfürsten beiwohnte, hat Papst Nikolaus V. als rechtmäßigen Papst im Namen ganz Deutschlands anerkannt26). Die Frage einer finanziellen Entschädigung des Papstes für den von ihm verlangten Verzicht auf die Reservationen, Annaten und Provisionen sollten auf dem nächsten Reichstag geklärt werden, soferne nicht in der Zwischenzeit eine Einigung mit dem päpstlichen Legaten erfolge. Diese Bestimmung gab König Friedrich III. die Möglichkeit, mit dem Kardinallegaten Juan Carvajal am 17. Februar 1448 das Wiener Konkordat abzuschließen, das Nikolaus V. am 19. März in Form einer 21) Ebenda 195 n. 73. Ernst von Schwind — Alphons Dopsch (Hgg.) Amgewählte Urkunden zur Verfassungsgeschichte der deutsch-österreichischen Erbländer im Mittelalter (Wien 1898) 360 n. 188. Zum Bistum Pedena-Piben im Nordosten von Istrien (heute Picanj/Jugoslawien) vgl. Ernst Klebel Über die Städte Istriens in Vorträge und Forschungen 4 (1958) 45f. 22) Chmel Materialien 1/2 196 n. 74; Schwind-Dopsch Ausgewählte Urkunden 362 n. 189. 23) Dazu ausführlich Bachmann Die deutschen Könige 167ff; Voigt Enea Silvio de’ Piccolomini 1 357 ff. 24) Raccolta di Concordati su materie ecclesiastiche tra la Santa Sede e le autoritä civili, a cura di Angelo Mercati (Roma 1954) 171 ff. Vgl. dazu Bachmann Die deutschen Könige 142ff; Ludwig von Pastor Geschichte der Päpste seit dem Ausgang des Mittelalters 1 (Freiburg 1931) 345; Bertrams Der neuzeitliche Staatsgedanke 133ff; Wilhelm Michel Das Wiener Konkordat vom Jahre 1448 und die nachfolgenden Gravamina des Primarklerus der Mainzer Kirchenprovinz (Diss. Heidelberg 1929) 9—24; Raab Die Concordata nationis Germanicae 36ff. 25) Paul Haas Das Salvatorium Papst Eugens IV. vom 5. II. 1447 in ZRG KA 6 (1916) 293-330. Die Bestätigung durch Nikolaus V. bei Christoph Wilhelm Koch Sanctio pragmatica Germanorum illustrata (Argentorati 1789) 197-199. 26) Heribert Raab Aschaffenburg und das Wiener Konkordat in 1000 Jahre Stift und Stadt Aschaffenburg. Festschrift zum Aschaffenburger Jubiläumsjahr 1957 1 (Aschaffenburg 1957) 463-470 bes. 466; Voigt Enea Silvio de’ Piccolomini 1 412ff.