Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 34. (1981)
KLEINMANN, Hans-Otto: Die österreichische Diplomatie und die Anerkennung der amerikanischen Staaten
DIE ÖSTERREICHISCHE DIPLOMATIE UND DIE ANERKENNUNG DER AMERIKANISCHEN STAATEN Von Hans-Otto Kleinmann I. Das Problem. - II. Die Anerkennung der Vereinigten Staaten (S. 182). - III. Die Anerkennung der lateinamerikanischen Staaten a) Im Europäischen Konzert (S. 196), b) Um die Geltung des Europäischen Völkerrechts (S. 214), c) Unter den Zwängen von Weltpolitik und Weltwirtschaft (S. 223). I Die „Anerkennung neuer Staaten“ ist heute ein Institut des Völkerrechts. Als solches ist sie jedoch erst das Ergebnis der positivistisch-systematischen Konstruktion, die von der Jurisprudenz seit der Mitte des 19. Jahrhunderts geleistet worden ist1). Erst die enorme, von der ökonomisch-technologischen Dynamik dieser Epoche vorangetriebene Verdichtung der internationalen Verkehrsbeziehungen hat ja das Völkerrecht zum Spezialrecht der Staatengemeinschaft werden lassen - als ein eigenständiges System von Rechtsinstituten und Rechtsnormen, die das Verhalten der Staaten untereinander regeln. Die politische Entwicklung mit den vielen Staatsneubildungen im Gefolge der Weltkriege und im Zuge der Dekolonialisierung trug das Ihrige dazu bei, um die völkerrechtliche Anerkennung zu einem der monographisch am meisten behandelten Akte der internationalen Ordnung zu machen2). ') Vgl. etwa den Artikel „Völkerrechtliche Anerkennung“ in Deutsches Staatswörterbuch, hg. von J. C. Bluntschli 1 (Stuttgart und Leipzig 1857) 238ff; Heinrich Bernard Oppenheim System des Völkerrechts (Stuttgart 21866) 164ff; Alphonse Rivier Principes du droit des gens 1 (Paris 1896) 57ff. 2) Als „Klassiker“ der Anerkennungslehre können mittlerweile gelten: Josef L. Kunz Die Anerkennung von Staaten und Regierungen im Völkerrecht (Handbuch des Völkerrechts, hg. von Fritz Stier-Somlo 2/4, Stuttgart 1928); Hersh Lauterpacht Recognition in International Law (Cambridge U. P. 1947); Ti-Chiang Chen The International Law of Recognition (London 1951); Jean Charperttier La reconnaissance internationale et l’évolution du droit des gern (Paris 1956). Vermehrt werden neuerdings Teilfragen des Anerkennungsinstituts monographisch behandelt: vgl. Martin Geiger Die de-facto Anerkennung neuer Staaten. Entstehung, Inhalt und Anwendung dieses völkerrechtlichen Instituts unter besonderer Berücksichtigung der Staatenpraxis (jur. Diss. München 1965); Bettina J. Meissner Formen stillschweigender Anerkennung im Völkerrecht (Köln—Berlin-Bonn 1966); über die Anerkennung von Staaten in der osteuropäischen Völkerrechtslehre Dietrich Frenzke Die kommunistische Anerkennungslehre (Köln 1972); rechtsgeschichtlich: Jochen A. Frowein Die Entwicklung der Anerkennung von Staaten und Regierungen im Völkerrecht in Der Staat 10 (1972) 145-159.