Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 33. (1980)

KANN, Robert A.: Die Statuen vor dem Wiener Rathaus

278 Robert A. Kann durch die Gesetzgebung von 1858 und im besondern die Schaffung des Be­zirks Wieden als Verwaltungskörper innerhalb von Wien schufen Raum für eine gewisse Initiative des Bürgertums in der unpolitischen Sphäre der archi­tektonischen Ausgestaltung der Stadt. Die internen Vereinsprotokolle des Vereins zur Beförderung bildender Kün­ste in Wien sind nicht erhalten, wohl aber Schriftstücke, die sich auf den Verkehr des Vereins mit dem Gemeinderat, der Magistratsdirektion und mit­telbar auch mit dem Ministerium des Innern als der für die Verwaltung des Stadterweiterungsfonds zuständigen Kontrollbehörde beziehen. Es handelt sich hiebei hauptsächlich um Ansuchen hinsichtlich der für das Vereinsvor­haben nötigen Subventionen, aber auch um die Auswahl der Statuen. Her­vorzuheben ist, daß die Tätigkeit der acht für die Ausgestaltung der Brücke herangezogenen Büdhauer und zum großen Teil auch der Materialaufwand vom Verein auf Grund freiwilliger Spenden von Bürgern bezahlt wurden und daß die Gemeinde mit Genehmigung des Bürgermeisters und des Ministe­riums des Innern auf Grund persönlicher Approbationen des Kaisers im we­sentlichen nur für die Kosten der Aufstellung, insbesondere der Errichtung der Postamente und späterhin der Mehrkosten der Ausführung in Carrara- Marmor statt, wie ursprünglich geplant, in Sandstein aufkam1). Viel interessanter als die Angelegenheit der Subventionen, die übrigens vom Gemeinderat während der Amtsführung des liberalen Bürgermeisters Dr. Ze- linka und vom Ministerium des Innern unter den gleichfalls liberalen Mini­stern Lasser und Giskra ohne Schwierigkeit bewilligt wurden, ist natürlich die Auswahl der Statuen. Hier sind wir, wie schon erwähnt, wegen des Feh­lens der internen Protokolle des Vereins zur Beförderung bildender Künste in Wien nicht so voll informiert, wie es wünschenswert wäre. Immerhin lassen sich weitgehende Schlüsse ziehen. Bei der Auswahl war natürlich der Umstand von Bedeutung, welche anderen Denkmäler in Wien, mit Ausnahme solcher allegorischen oder religiösen Charakters, zwischen dem Zeitpunkt der ersten Planung der Statuen und ihrer öffentlichen Enthüllung auf der Brücke am 19. November 1867, einem Zeitraum von mehr als zehn Jahren, schon errichtet waren oder mit Sicher­heit oder doch hoher Wahrscheinlichkeit errichtet werden sollten. Es handelt sich zunächst um die Reiterstandbilder des Erzherzogs Karl (1860) und des Prinzen Eugen (1865) von Fernkorn, des Fürsten Karl Schwarzenberg (1867) von Hähnel und der drei Kaiser, Franz’ I. von Moll im Burggarten (schon 1771), Josefs II. von Zauner (1806) und Franz’II. (I.) von Marchesi (1846). Während die Standbilder des Prinzen Eugen, des Erzherzogs Karl und 1) Siehe zu diesem Punkt besonders: Archiv der Stadt und des Landes Wien (zit. AStLW) Gemeinderat ZI. 3059/1862 (September 20), ZI. 5581/1862 (April 2 und De­zember 6), ZI. 3821/1864 (Juli 23 und November 11); ferner Vereinsakte des Vereins zur Beförderung bildender Künste in Wien ZI. 101/1863 (1863 Dezember 24, liegt bei Ge­meinderat ZI. 3059/1861). - Allgemeines Verwaltungsarchiv Wien (zit. AVA) Stadter­weiterungsfond Sign. 13/III/E ZI. 4758/1863 (März 7), ZI. 5811/1863 (März 13), ZI. 25.318/1865 (Dezember 17), ZI. 9032/1866 (März 5), ZI. 18.760/1867 (November 9).

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