Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 33. (1980)

SCHRÖCKER, Alfred: Die Amtsauffassung des Mainzer Kurfürsten Lothar Franz von Schönborn (1655–1729)

108 Alfred Schröcker werter war die Trennung. Sie bezog sich nur auf den im engeren Sinne pri­vaten Bereich, nicht auf die in dieser Zeit sich herausbildende Trennung zwi­schen Hof- und Landesverwaltung. Die oben für den Amtscharakter als wesentlich angesehene Besoldung des Fürsten scheint zunächst nicht so klar festzustehen wie der separate Privat­besitz. Im 17. Jahrhundert gab es in Bamberg bereits das Deputat des Für­sten als eine Art von Gehalt, das insbesondere für private Spesen des Fürsten vorgesehen war8). Zur Zeit des Lothar Franz (in Bamberg von 1693 bis 1729) bestand diese Bindung nicht mehr. Zum Beispiel verwendete der Schönborn sein Bamberger Deputat von zehn Jahren zur Finanzierung des Pommersfel- dener Schloßbaues9). Der Lebensunterhalt des Fürsten wurde durch die Bamberger und Mainzer Kammer getragen. Bezeichnend ist, daß z. B. durch die Bamberger Kammer mit dem Privatverwalter des Schönbom in Gaibach regelmäßig Beträge abgerechnet wurden, die den Verbrauch während des Aufenthaltes auf dem Privatsitz bezifferten10). Dieses Rechnungswesen er­reichte vermutlich deshalb eine ziemliche Genauigkeit, weil die Hofkosten zwischen dem Erzstift Mainz und dem Hochstift Bamberg im Verhältnis zwei zu eins aufgeteilt wurden, und zwar, wie es Lothar Franz schien, manchmal sehr kleinlich11). Schließlich ist oft belegt, daß Lothar Franz durch seinen Kammerdiener und Sekretär Nitschke seine Privatfinanzen verwalten ließ. Daß sich dabei manche Verflechtungen mit den Hoffinanzen ergaben, ist nicht verwunderlich; doch versuchte man die Bereiche klar zu trennen12). Im übrigen war Lothar Franz äußerst vorsichtig, wenn es um Gelder des Erz­stifts ging. Es waren streng geheime und problematische Manipulationen nö­tig, um etwa die hohen Beträge von insgesamt einigen hunderttausend Gul­den - rund eine halbe Million läßt sich als Mindestsumme errechnen13) — aus dem Kurmainz unterstehenden Wiener Taxamt der Reichskanzlei privat ab­zuschöpfen. Das Mainzer Domkapitel drohte hier ständig mit einer Kontrol­8) Hermann Caspary Staat, Finanzen, Wirtschaß und Heerwesen im Hochstiß Bamberg (1672-1693) (Historischer Verein Bamberg, Beiheß 7, Bamberg 1976) 153. 9) Quellen zur Geschichte 674; Alfred Schröcker Die Privatßnanzen des Lothar Franz von Schönbom in Geschichtliche Landeskunde 21 (Mainz 1980). — Aber auch sonst rechnet LF mit diesem Betrag; z. B. schreibt er 1708 Januar 18 eigenhändig an FK (AW Korr. FK 12), der jährliche bare Aufwand für die Familie seines Bruders Mel­chior Friedrich „monte un tiers plus que me rends l’Evéché de Bamberg“; LF zählt 11 000 Gulden auf und kommt dann auf die privaten Wechsel zu sprechen. 10) StA Ba. A 231 I 1930ff; vgl. Schröcker Sicherung 94. ") Alfred Schröcker Der Personalunionsplan des Lothar Franz von Schönbom und seine Verwirklichung in Mainzer Zeitschriß 73/74 (1978/79) 145 Anm. 24. 12) AW Korr. LF 327: Entwirrung durch Behringer; ferner AW Korr. LF 842 a, 880, 881. Über Nitschke Schröcker Privatßnanzen. 13) Schröcker Privatßnanzen; Taxator Brée behauptete 1757, daß LF der Kasse eine Million Gulden entnommen habe: Lothar Gross Die Geschichte der deutschen Reichshofkanzlei von 1559 bis 1806 (Inventare des Wiener Haus-, Hof- und Staatsar­chivs 1, Wien 1933) 273.

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