Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 32. (1979)

EGGER, Rainer: Archivalien des Kriegsarchivs Wien über die Familie Papst Johannes Pauls II.

Familie Papst Johannes Pauls II. 265 „für seinen hervorragenden Eifer, für seine unbedingte Verlässlichkeit und Pünktlichkeit, für seine gewissenhafte Pflichterfüllung sowie sein stets kor­rektes und jederzeit einwandfreies Verhalten sowohl in als auch außer Dienst im Namen des Allerhöchsten Dienstes die belobende Anerkennung des Regi­mentskommandos ausgesprochen“. Sein Regimentskommandant Oberst And­reas Pitlik klassifizierte ihn als „einen musterhaften Unteroffizier durch und durch, der zum Staatsbeamten hervorragend geeignet ist“. Am 2. Dezember 1908 erhielt Wojtyla das aus Anlaß des sechzigjährigen Regierungsjubiläums Kaiser Franz Josephs gestiftete Militär-Jubiläumskreuz, am 5. Oktober 1912 wurde er mit dem Militärdienstzeichen für Mannschaften 2. Klasse (für zwölfjährige aktive Dienstleistung) beteilt. Kurz darauf, am 22. Oktober 1912 erhielt er das Zertifikat, das ihm das Anrecht auf eine Staatsbeamtenstelle verschaffte5 6). Wojtyla blieb aber im Dienst des k.u.k. Heeres, im November 1913 wurde er als Militär-Evidenzbeamtenaspirant beim k.u.k. Ergänzungs­bezirkskommando in Wadowice eingeteilt, in dieser Verwendung verblieb er auch nach Kriegsausbruch 1914 s). Kriegsausbruch und Mobilisierung stellten an die Ergänzungsbezirkskom­manden naturgemäß erhöhte Anforderungen, zeitweise hatte Wojtyla den Kanzleibetrieb seines Kommandos auch selbständig zu leiten, von September bis November 1914 war er als Rechnungsführer beim Etappenstationskom­mando in Wadowice eingeteilt, wo er sich um die Unterbringung, Verpfle­gung und Instradierung der durchmarschierenden Truppen große Verdienste erwarb. Am 10. Juli 1916 wurde ihm für seine Dienstleistung während des Krieges über Antrag des Militärkommandos Krakau das Eiserne Verdienst­kreuz mit der Krone verliehen7). Schon im Jahr zuvor war die Ernennung von Karl Wojtyla zum Militärbeamten erfolgt. Auf Grund des ihm ausgestell­ten Zertifikats konnte er eine Militärbeamtenstelle erhalten, am 22. Juh 1915 reichte das Militärkommando Krakau die entsprechende Beförderungsein­gabe beim Kriegsministerium ein, mit 1. September 1915 wurde Wojtyla zum Militärevidenzassistenten ernannt8), er erhielt damit eine Beamtenstelle der XI. Rangklasse (entsprechend dem Leutnant), die er bis zum Ende des Ersten s) Auf Grund des Gesetzes vom 19. April 1872 über die Verleihung von Anstellun­gen an ausgediente Unteroffiziere (Reichsgesetzblatt n. 60 von 1872) hatten Unteroffi­ziere, welche 12 Jahre im Heer gedient hatten, Anspruch auf die Verleihung von An­stellungen im öffentlichen Dienst. Zum Nachweis dieses Anspruches wurde dem Be­rechtigten vom Kriegsministerium ein Zertifikat ausgestellt. Das für Wojtyla ausge­stellte Zertifikat liegt KM 1915 2/W. 40-129. 6) KM 1914 2/W. 29-3/13 und Beiblatt zum Verordnungsblatt für das k.u.k. Heer n. 51 von 1913 November 14, Verzeichnis A, nach 410. 7) KM 1915 5/EB. 19-3/20-4; KM Präs. 1916 5-17/63-1, 2; Verordnungsblatt für das k.u.k. Heer, Personalangelegenheiten n. 131 von 1916 Juli 22, 3681. 8) KM 1915 2/W. 29-4/10. Nach den 1912 erlassenen Bestimmungen für die k.u.k. Militärevidenzbeamten und Militär-Evidenzbeamtenaspiranten bei den Ergänzungsbe­zirkskommandos waren diese zur Führung der Evidenz der nichtaktiven Mannschaft bei den genannten Kommandos berufen. Vgl. Verordnungsblatt für das k.u.k. Heer, Normalverordnunqen 37. Stück von 1912 Oktober 28, 349 und Beilage Dienstbuch A-63, a.

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