Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 31. (1978) - Festschrift für Richard Blaas

Horst BRETTNER-MESSLER: Zwischen zwei Kriegen. Der österreichisch-italienische Notenwechsel vom Jahre 1861 betreffend die reziproke Gestattung von Cabotage und Küstenfischerei

Zwischen zwei Kriegen 303 gitimen Konsuln zu bestimmen“. Jene päpstlichen Schiffe, die sich weiger­ten, an den päpstlichen Konsul heranzutreten, würden „wie Schiffe einer durch einen Konsuln nicht vertretenen Nation“ behandelt werden13). Aufgrund dieser Ansichten des Finanzministeriums erfolgten nun die näch­sten Schritte am Ballhausplatz. Einen Tag nach Eintreffen des Schreibens des preußischen Gesandten verfaßte Hofrat Max Freiherr v. Gagem eine kurze Notiz an Rechberg, die - weil aktengeschichtlich interessant - als An­hang zu diesem Beitrag im vollen Wortlaut folgt. Bei Beratung des sardinischen Vorschlages in der Ministerkonferenz II vom 19. Jänner 1861 erhob der Kriegsminister den Einwand, daß bei Zulassung von sardinischen Schiffen zur Cabotage in den österreichischen Gewässern sich „Sardinische oder Garibaldische Schiffe . . . ungehindert einschleichen könnten“. Diese Befürchtungen konnten Rechberg und Finanzminister v. Plener mit dem Hinweis auf verstärkte Kontrollen durch militärische und zi­vile Stellen zerstreuen, und man faßte den Entschluß, auf den sardinischen Vorschlag einzugehen14). Immerhin erschien es auch dem Außenministerium angezeigt — was bei der in diesen Monaten besonders ausgeprägten Furcht vor einer Invasion Garibaldi­scher Freischaren nicht verwundert15) —, den Aspekt der Sicherheit nicht ganz außer acht zu lassen, und es richtete deshalb an die Zentral-Seebehörde in Triest die Aufforderung, zu dieser Frage Stellung zu nehmen; weiters, daß man an einer wohl angekündigten, bisher jedoch nicht gelieferten Studie über den Umfang und die Bedeutung der Küstenschiffahrt größtes Interesse habe16). In Triest reagierte man prompt auf dieses Schreiben. Bereits am 3. Februar 1861 traf am Ballhausplatz eine ausführliche Stellungnahme ein, in der ein Fortbestand der Cabotage dringend anempfohlen wurde, da dadurch die Ein­schleppung feindlicher Proklamationen, Emmissäre oder gar Freischärler viel leichter kontrolliert werden könne. Würde ein Schiff aus Romagna oder den Marken — so meinte die Zentral-Seebehörde völlig richtig — vom Recht der Küstenschiffahrt Gebrauch machen, d. h. mehrere österreichische Häfen nacheinander anlaufen, so müßte es sich einer wiederholten Untersuchung durch die verschiedensten Kontrollorgane unterziehen, was die Möglichkeit einer Entdeckung der etwa unerlaubt mitgeführten Fracht natürlich vergrö­13) Kalchberg (Finanzministerium) an Rechberg, 1860 Dezember 25 Wien, Rein­schrift (Nr. 70251 - 904/1860): unter Nr. 26 H. in HHStA AR F 60/31. 14) Ministerkonferenzprotokoll II, 1861 Jänner 19 Wien, HHStA Kabinettsarchiv, Kabinettskanzlei. Der gesamte die Cabotage betreffende Tagespunkt dieses Protokolls findet sich ebenfalls im Anhang. ls) Allein durch einen Blick in die Indices des Informationsbüros (HHStA) kann man sich vom Vorhandensein dieser Befürchtungen überzeugen. Auch in Benedeks Be­richt vom 7. April 1861 (siehe Anm. 8) spielen die „Garibaldianer“ eine nicht unwe­sentliche Rolle. 16) Außenministerium an die Zentral-Seebehörde, 1861 Jänner 23 Wien, Konzept: unter Nr. 492 et 604 H. in HHStA AR F 60/31.

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