Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 30. (1977)
Rezensionen
476 Literaturberichte Fabrik (Fabrikant), Familie, Fanatismus, Faschismus, Feudalismus (feudal), Fortschritt, Freiheit, Friede, Geschichte (Historie), bürgerliche Gesellschaft, Gesellschaft (Gemeinschaft), Gesetz, Gewaltenteilung (Balance), Gleichheit, Grundrechte (Menschen- und Bürgerrechte, Volksrechte). Als Redaktor zeichnete diesmal Werner Conze in Verbindung mit Christian Meier verantwortlich. Insgesamt haben am vorliegenden Band 26 Autoren mitgewirkt und trotz verschiedener historisch-politischer Disziplinen weitgehende Einheit in den historisch-kritischen, semasiologischen und onomasiologischen Aspekten, geschichtsphilosophischen Prämissen und historisch-pragmatischen Inhaltsdefinitionen von Wort und Begriff erzielt. Wie schon der erste Band enthält auch der zweite gleich zu Beginn Hinweise hinsichtlich der Benutzung und ein Abkürzungsverzeichnis, die das Nachschlagen wesentlich erleichtern. Es versteht sich von selbst, daß im Rahmen einer Besprechung nicht alle Artikel einzeln vorgestellt und analysiert werden können, weshalb sich der Rezensent auf einige ihm wichtig erscheinende Beiträge beschränken muß: Lothar Gail, Dirk Blasius und Krista Segermann behandeln den Begriff Einheit und gehen dabei von der „Unitas Christiana“ aus, die später von dem vom thomistischen Aristotelismus ausgehenden, naturrechtlich begründeten neuen Begriff des „corpus politicum“ abgelöst wird. Die weitere Entwicklung des Begriffs führt dann über Lessings Einheit des Kunstwerks, über Justus Möser und Herder, die napoleonische Zeit und den Vormärz, Lorenz von Stein und Karl Marx bis zum Begriff in den Jahren der nationalstaatlichen Einigung Deutschlands. Karl Martin Grass und Reinhart Koselleck untersuchen den heute wieder aktuell gewordenen Begriff der Emanzipation, setzen dabei bei den Etappen der Bedeutungserweiterung an, zeigen die römisch-rechtliche Tradition, das Aufkommen reflexiven Wortgebrauchs im außerrechtlichen Bereich der frühen Neuzeit auf und verweisen dann auch auf die Verzeit- lichung und Politisierung des Begriffs während der Französischen Revolution und auf die Bildung und Funktion des Schlagwortes seit ungefähr 1830. Weitere Abschnitte sind der geschichtsphilosophischen Kondensation des Begriffs um 1840, den gruppen- und schichtenspezifischen Anwendungsbereichen seit dem 18. Jahrhundert (Emanzipation der Katholiken, der Juden, der Frauen, des Fleisches, der Arbeit und der Arbeiter sowie Sklaven) gewidmet. Wolfgang Wieland führt den Wandel des Begriffs Entwicklung, Evolution und dessen Anwendung bei Möser, Herder, Kant, der Klassik, die begriffsgeschichtliche Situation um 1800, die Anwendung in der Romantik, bei Savigny und im Historismus, bei Adam Müller, im spekulativen Idealismus, bei Hegel und Marx vor Augen. Ernst N o 11 e wiederum behandelt auf kurzem Raum sehr konzentriert den heute vielschillernden Begriff des Faschismus und arbeitet dessen Entwicklung zunächst bis zur Gründung der „Fasci di combattimento“ und weiters die Entwicklung des Begriffs im Verständnis Mussolinis und in der gegnerischen Interpretation heraus. Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Auseinandersetzung zum Verhältnis von Faschismus und Nationalsozialismus. Der letzte Abschnitt umfaßt das Ringen der antifaschistischen und antitotalitären Auslegung bis 1945. Otto Brunners meisterhafte Gestaltung des Artikels über Feudalismus geht zunächst auf die Vorge