Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 29. (1976)
HEISS, Gernot: Die ungarischen, böhmischen und österreichischen Besitzungen der Königin Maria (1505–1568)
Die ung., böhm. und österr. Besitzungen der Königin Maria (1505—1558) 89 der Salzkammer für ein Darlehen an Andreas Báthori. Maria war aber damit nicht zufrieden, und ihre Unterhändler verlangten Anfang 1547 von Ferdinand dafür 7000 ung. fl., oder er sollte ihr die Besitzungen zu einer günstigeren Verpfändung überlassen 18). In der am 9. Oktober 1547 in Prag zwischen Ferdinand und Marias Räten getroffenen Teileinigung waren auch die Máramaroser Besitzungen inbegriffen19); diese wurde jedoch durch den umfassenderen Ausgleich vom 7. März 1548 hinfällig, wonach Maria alle ihre ungarischen und österreichischen Güter Ferdinand übergeben ließ 20). Schon aus dem oben genannten Befehl Ferdinands an Matthias Brodarics geht hervor, daß Ferdinand nun die Herrschaft Hust und die Salzkammer durch königliche Beamte verwalten ließ und nur den Gewinn verpfändete. 1548 wollte er die Ämter neu besetzen und erst dann seinen Beamten die Verpflichtung auf den Augsburger Vertrag abnehmen; er bat deshalb die Schwester um Geduld 21). Eine Denkschrift, die 1549 durch Diener Marias verfaßt worden sein dürfte, gibt Aufschluß über die Verwaltung22): Als Kammergrafen und Salzamtmann hatte Ferdinand einen Geistlichen bestellt (Thomas de Makó, Kantor und Kanonikus von Zips 23)), der vorher Kaspar Serédi gedient hatte. Er bekam als Lohn jährlich 900 fl. und für den Unterhalt von 25 Reitern monatlich je 3 fl. Sein Bruder war Gegenschreiber, bekam jährlich 300 fl. Lohn und Geld für vier Reiter. Der Burggraf von Hust bekam seinen Unterhalt und jährlich 600 fl., der Unterburggraf bekam Unterhalt und 100 fl., und außerdem lag in Hust eine Besatzung von 60 Mann. In den Salzbergwerken waren 80 Hauer angestellt, die (wöchentlich) 100 „Bennckh“ für 20 d. abbauen mußten, die dann um 3 fl. verkauf wurden. Das ergab einen Wochengewinn von ungefähr 200 fl. Außerdem mußte jeder Untertan der Herrschaft Hust jährlich für 9 fl. Salz liefern, war aber sonst aller Verpflichtungen enthoben. Nur die Bewohner der fünf walachischen Dörfer mußten Robot leisten. 18) Marias Unterhändler Wolf Haller und Urban Scharberger an Ferdinand, s. d. (Anfang 1547): HKA Verm. ung. Gegenstände 1 fol. 650 f. 19) Teileinigung zwischen Ferdinand und Marias Bevollmächtigten (Entwurf), 1547 Oktober 8/9 Prag: Konzept im HKA Verm. ung. Gegenstände 1 fol. 652 ff und Kopie im HKA Gedenkbuch 386 fol. 33. 20) Vgl. dazu im ersten Teil dieser Arbeit in MÖStA 27 (1974) 95 f. 21) Vorschlag der kgl. Räte zur Antwort Ferdinands auf eine Eingabe Marias, 1548 November 29: HHStA Ungarn 345 fol. 107 ff. Vgl. Instruktion Ferdinands für seine Bevollmächtigten zur Übernahme der Güter Marias, 1548 Juli 10 Wien: Kopie im HKA Verm. ung. Gegenstände 1 fol. 719 ff; Ferdinand sollte bei der Kommissionierung der Güter im Komitat Máramaros durch Georg Werner, Maria durch Nikolaus Veiler und Paul Rosa vertreten werden: Instruktion der Bevollmächtigten Marias für Veiler und Rosa, 1548 November 18 Preß- burg: Konzept und Kopie im HHStA Ungarn 345 fol. 91 ff. 22) Denkschrift über die Verwaltung der Burg Hust und der Salzkammer von Máramaros, s. d. (1549): HHStA Ungarn 345 fol. 278. 2S) Vgl. Ferdinand an Makó, 1549 September 20 Prag: Kopie im HKA Gedenkbuch 386 fol. 301 f.