Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 29. (1976)

HEISS, Gernot: Die ungarischen, böhmischen und österreichischen Besitzungen der Königin Maria (1505–1568)

Die ung., böhm. und österr. Besitzungen der Königin Maria (1505—1558) 75 Hinsichtlich der Besitzungen der Königin im Gebiet der sieben Berg­städte, den reichsten ihrer Witwengüter, finden sich im Vertrag einige Sonderbestimmungen. Eine eindeutige Stellungnahme zur Auseinander­setzung über die Anrechte der Königin auf die Neusohler Kupferberg­werke wurde hier zwar umgangen, doch der Kompromiß zeigt deutlich eine Anerkennung der Forderungen Marias auf Neusohl: Die Bergwerke und Rechte der Königin in Neusohl wurden hier von einer eventuellen Restitution der Witwengüter an Maria ausgenommen169 170 171), die Beamten Ferdinands in Neusohl sollten aber in diesem Falle daraus jährlich 20.000 ung. fl. an die Königin bezahlen 17°). Auch alle Käufer des Kupfers — den Vertrieb hatte Matthias Manlich übernommen, der aus dem Kupfer­handel in den folgenden Jahren auch die Jahresrente an Maria bezahl­te m) — mußten sich schriftlich für die Einhaltung des Vergleiches ver­bürgen 172). Weniger ein Zweifel an Marias Rechten auf Neusohl, als die Unerfüllbarkeit ihrer Forderung für den ständig unter Geldmangel leidenden Ferdinand dürften diesen bis dahin zur Ablehnung gezwungen haben. Sonderbestimmungen waren für jene Besitzungen Marias notwendig, die sie nicht als Leibgedinge bekommen, sondern selbst im Laufe der Zeit dazuerworben hatte. Den Schemnitzer Scheidgaden übernahm die Köni­gin von Bernhard Beheim, als sie ihn 1537 wegen untreuer Verwaltung suspendierte 173). Nun wollte sie das Scheideramt mit den beiden Scheid­häusern in Schemnitz entweder behalten oder an Ferdinand mit der Ver­pflichtung abtreten, daraus jährlich 2000 rh. fl. an Diener der Königin zu bezahlen174). Nachdem sich Ferdinands Räte über den Ertrag des Scheidgadens informiert hatten 175) und noch einige Detailfragen geklärt 678. Erzherzog Maximilian ratifiziert den Vertrag als Erbe Ferdinands, 1548 März 8 Augsburg: Kopie im HHStA Familienurkunde 1291, ed. Hatvani Magyar történelmi okmánytár 2 153 ff. i«») Ebenda. 170) Verpflichtung des Verwalters des Neusohler Kupferhandels, Christoph v. Kuenritz, 1548 Juli 23 Kremnitz, ed. Hatvani Magyar történelmi okmánytár 2 191 ff. 171) Vgl. dazu im ersten Teil dieser Arbeit in MÖStA 27 (1974) 97. 172) vgl. Ferdinand an Maria, 1550 Juni 7 (Wien), ed. Hatvani Magyar történelmi okmánytár 2 212 f. 173) Siehe oben Anm. 147. Im Vergleich vom 5. April 1539 zwischen Maria und Bernhard Beheim wird nochmals festgehalten, daß Beheim die beiden Scheidhäuser in Schemnitz mit allen seinen Rechten und mit den Vorräten, wie sie 1537 vorgefunden worden waren, und ohne Auflagen an Maria abtritt (No­tariatsinstrument über den Vergleich, 1539 April 5 Brüssel: beglaubigte Kopie im HHStA Ungarn 346, procés intenté par la reine ä Bernhard Beheim son trésorier, föl. 14; vgl. Instruktion Marias für Peter Scharberger an ihre Räte in Wien, 1539 Mai 3 Brüssel: Or. im HHStA Ungarn 343 fol. 294ff). — Ausführ­lich zu Besitz und Verwaltung des Schemnitzer Scheidgadens meine Disserta­tion 323—327. 174) Siehe Anm. 168. 175) Instruktion Ferdinands für seine Kommissäre zur Übernahme der Gü-

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