Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 29. (1976)

HEISS, Gernot: Die ungarischen, böhmischen und österreichischen Besitzungen der Königin Maria (1505–1568)

72 Gernot Heiß Die Zusammenarbeit zwischen Marias und Ferdinands Kommissären in den Bergstädten funktionierte 1541 jedoch nicht hinsichtlich der „Neusohler Kupferhandlung“. Zumindest wurde entgegen Marias Bemühungen150) die Pacht der Fugger auf weitere fünf Jahre verlängert151), wieder ohne die Ansprüche Marias zu berücksichtigen. Auch das Angebot der Fugger und Thurzö, aus ihren privaten Gruben das Urbar und die anderen Ab­gaben (Ablieferungszwang des Silbers) zu bezahlen, wurde übergangen 152). Marias Rat Peter Scharberger sah in der Pachtverlängerung das Er­gebnis einer Intrige der Kammerräte Ferdinands, die ihren Herrn zu wenig über Marias Rechte informiert hätten 153). Scharberger begründet die Ansprüche seiner Herrin in Neusohl wie folgt: Gemäß Heiratsvertrag würden die Neusohler Kupferbergwerke der Königin gehören. Auch hier hätten die Gewerken keine Eigentumsrechte an den Gruben gehabt, die ebenso wie in Schemnitz oder Kremnitz be­trieben worden seien. Ein (Unter-)Kammergraf der Königin habe die Verwaltung geleitet. Diese Ordnung sei nur aufgehoben worden, da König Waldislaw II. — als keine Königin im Lande war — die Bergwerke und die Kammer an Johann Thurzö d. Ä. verpachtete. Er vermute, daß die Neu­sohler Kupferbergwerke nach der Enteignung der Fugger und Thurzö nur deshalb dem König und nicht der Königin zugesprochen wurden, weil der König durch den Silberexport der Gesellschaft mehr Schaden erlitten habe; denn Maria sei erst kurze Zeit geschädigt worden, der König aber die lange Zeit, bevor Maria diese Rechte erhalten hatte. Die Eigentums­rechte der Fugger und Thurzö wurden in jedem Falle durch die Enteig­nung hinfällig. Außerdem liege der ertragreiche Gang auf Marias Grund. Die Königin habe nicht nur das Urbar, sondern den ganzen Pachtzins zu fordern154). Marias Anspruch auf den ganzen Pachtzins, ihr Besitz­recht an den Neusohler Bergwerken und sogar ihr Recht auf die 200.000 ung. fl., die die Fugger an Ludwig 1525 als Schadenersatz bezahlt hatten unterstand, während sein Nachfolger seit 1538 alle ein bis drei Jahre Marias Räten Rechnung legte (Abrechnungen des Mautners und Ungeldners Siegmund Vierher, 1538 Mai 5 bis 1546 Dezember 31: HHStA österreichische Akten, Nie­derösterreich 3). — Weitere Belege dazu in meiner Dissertation 260 Anm. 5. 149) Ferdinand beglaubigt Leopold Puchsbaum an Marias Beamte in den Bergstädten, 1542 Oktober 23 Wien: Kopie im HKA Gedenkbuch 383 fol. 91. ‘50) Maria an Ferdinand, 1541 Mai 14 Brüssel, ed. Wenzel Okmánytár a Fuggerek 286. Zum Bericht der Kommission, die Ferdinand vor Ablauf der Pacht zur Begutachtung eingesetzt hatte, siehe P r o b s z t Die niederungarischen Bergstädte 101. isi) vgl. Götz Frh. v. P ö 1 n i t z Anton Fugger 2 (Studien zur Fuggerge­schichte 17, Tübingen 1963) 196 ff. 152) Anton Fugger und Alexius Thurzö an Ferdinand, 1541 (Anfang), ed. Wenzel Okmánytár a Fuggerek 283 ff. 153) Peter Scharberger an Maria, 1541 April 15 Kremnitz: Or. im HHStA Ungarn 344 fol. 39 ff. isi) Ebenda.

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