Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 29. (1976)

Zur publizistischen Auswertung des österreichisch-jugoslawischen Archivabkommens. Eine Erklärung der Generaldirektion des Österreichischen Staatsarchivs

506 Literaturberichte Acta Pataviensia Austriaca. Vatikanische Akten zur Geschichte des Bistums Passau und der Herzoge von Österreich (1342—1378). Band 1: Klemens VI. (1342—■ 1352). Hg. und eingeleitet von Josef Lenzenweger (Publikationen des öster­reichischen Kulturinstituts in Rom II. Abt.: Quellen, Reihe 4,1). Verlag der österreichischen Akademie der Wissenschaften, Wien 1974. 780 S., 2 Taf. 1951 hatte L. den Plan gefaßt, jene Eintragungen in den Registern des Vatikanischen Archivs, die das ehemalige Bistum Passau und die öster­reichischen Herzoge betreffen, für die Zeit von 1342 bis 1378 (hier setzt das Repertorium Germanicum ein), zu erschließen. Nach mehr als zwanzig­jährigen Vorarbeiten konnte der Autor, von 1965—1975 Ordinarius für Kirchengeschichte in Bochum, seit 1975 in Wien, den ersten Teil seines großangelegten Unternehmens im Druck vorlegen. Von der mühevollen, zeitraubenden Arbeit angesichts der Registermassen kann man sich nur schwer eine annähernde Vorstellung machen; umsomehr gilt der Dank dem Bearbeiter, daß er dieses reiche Quellenmaterial — aus dem freilich schon eine Reihe gerade der wichtigeren Schriftstücke bekannt war — systematisch durchsah und aufbereitete. Die Acta Pataviensia Au­striaca treten somit an die Seite der verdienten nationalen Sammlungen der Analecta Vaticano-Belgica, Monumenta Vaticana res gestas Bohemicas illustrantia, Monumenta Poloniae Vaticana bzw. der regionalen Sammlun­gen von K. Rieder für das Bistum Konstanz, von H. V. Sauerland für die Rheinlande und Lothringen sowie der leider nicht zu Ende geführten Acta Salzbur go- Aquilejensia von Alois Lang. Für den Pontifikat Clemens’ VI. wurden insgesamt 24 Bände der Suppli­kenregister berücksichtigt; gerade diese Register enthalten wesentliche Details über Bittsteller und Protektoren, da in Urkunden, die Gratial- sachen betreffen, seit Johann XXII. in der Regel (zu einer Ausnahme vgl. den Hinweis S. 27) nur Kardinäle, Könige und Königinnen als Suppli­kanten namentlich erwähnt werden durften. Von den Avignonesischen (Papier-)Registern, die oft willkürlich zusammengebunden wurden und bei denen sich die Rubrizellen nicht selten in anderen Bänden finden, wurden 75 Bände sowie 2 Bände Appendices durchgesehen — der Löwen­anteil von etwa 300 Einträgen entfällt auf diese Registerreihe —, von den Vatikanischen (Pergament-)Registern 77 Bände sowie die 5 Bände Reg. Vat. 214-—218, die eigentlich zu den Regesta Avenionensia gehören. An Kammerakten kamen 2 Bände aus der Reihe Obligationes et solutiones (in denen die Servitienzahlungen verbucht wurden) sowie 32 Bände der Introitus et exitus in Betracht. Eine höchst nützliche, detaillierte Konkordanz aller den Pontifikat Cle­mens’ VI. betreffenden Eintragungen zwischen den Vatikan-Registern und den Avignon-Registern (S. 43—167; vgl. dazu die etwas versteckte Notiz S. 266) stellt einen wichtigen Archivbehelf dar, auf den nachdrücklich hingewiesen sei. Die Editionsgrundsätze wurden S. 265—267 erläutert. Mißverständlich ist S. 266 die Formulierung: „Auslassungen von Personen- und Ortsnamen sind durch zwei Punkte (..) gekennzeichnet“; ein Hinweis auf die rechtliche Relevanz dieser beiden Punkte (für die sich gelegentlich die Bezeichnung „Reverenzpunkte“ findet), hätte sich jedenfalls empfohlen (vgl. dazu etwa P. Herde im Archiv für Diplomatik 13 [1967] 251 mit Anm. 140).

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