Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 29. (1976)
LAUBACH, Ernst: Karl V., Ferdinand I. und die Nachfolge im Reich
34 Ernst Laubach kulationen und Teilinformationen hat das historische Bild nicht unerheblich beeinflußt181) . Die Überlegungen zur möglichst dauerhaften Sicherung von Reich und Kaisertum für ihr Haus stehen zunächst im Rahmen von Kriegszielerörterungen anläßlich des Feldzuges gegen den Schmalkaldischen Bund. Der erste Lösungsvorschlag, den wir kennen, stammt von Ferdinand 182 * *), ist aber eindeutig eine Reaktion auf einen früheren Meinungsaustausch. Er ist Bestandteil eines Gutachtens über die „Wünschbarkeiten und Möglichkeiten der habsburgischen Politik“ unter der Prämisse eines vollen Erfolges gegen die Schmalkaldener, das Ferdinand dem Kaiser im November 1546 unterbreitet hat18S). Primär intendierten Ferdinands Empfehlungen eine Verstärkung der Stellung des Kaisers im Reich durch die Einrichtung einer von den Reichsständen zu zahlenden ständigen Geldrente, die zwar vom Kaiser bzw. König in erster Linie dazu verwendet werden sollte, der Rechtsprechung des Reichskammergerichts mehr Effizienz zu verschaffen, die ihnen aber auch allgemein zur wirksamen Erfüllung ihrer Aufgaben dienlich sein würde. Nur barg diese Idee nach Ferdinands Ansicht die Gefahr, daß das Kaisertum, weil es durch eine solche finanzielle Ausstattung auch für weniger mächtige Fürsten wieder attraktiv würde, bei künftigen Wahlen ihrem Hause verloren gehen könnte. Darum erörterte er Möglichkeiten zur Ausschaltung dieses Risikos. Am geeignetsten erschien ihm der Gedanke, die Kurfürsten dazu zu bewegen, sich Karl gegenüber zu verpflichten, bei den nächsten zwei oder drei Wahlen nur Mitglieder des Hauses Österreich zu wählen, wobei sie unter den Nachkommen Karls und Ferdinands freie Auswahl haben sollten. Um zu gewährleisten, daß das Versprechen auch eingehalten würde, sollte man festlegen, widrigenfalls jene Rente „nos successeurs archiducs d’Autriche“ zuweisen zu lassen; damit würde man ein erhebliches Maß an Sicherheit für ihre Nachkommen erreichen. Als besonderen Vorteil hob Ferdinand hervor, daß damit keine Verstöße gegen ihre Wahlkapitulationen und Krönungseide impliziert wären, im Gegensatz zu Versuchen, die Erblichkeit des Kaisertums erlangen zu wollen. 181) Einige Historiker haben diese Gesandtenberichte mit allzuwenig kritischer Distanz ausgewertet, so A. S o 1 d a n Die projectierte Succession Philipps II. auf dem Kaiserthrone in Jahresberichte über die Städtische Realschule I. Ordnung zu Crefeld (1. Teil 1876, 2. Teil 1879); Robert Holtzmann Kaiser Maximilian II. bis zu seiner Thronbesteigung (Berlin 1903) 69—136; Ludwig P f a n d 1 Philipp II. (München 1948) 162 ff, 210 ff. M. E. dürfen die Berichte nur mit Vorsicht und subsidiär herangezogen werden. 182) Ferdinand an Karl, 1546 November 23: Bucholtz Ferdinand I. 9 399 f und 5 546—550. 183) Horst Rabe Reichsbund und Interim (Köln—Wien 1971) 121 f. Vgl. Maurenbrecher Karl V. 196 f. Die Prämisse in Ferdinands Brief an Karl, 1546 Dezember 18, jetzt gedruckt in Acta Reformationis Catholicae 5, hg. von Georg Pfeilschifter (Regensburg 1973) 3.