Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 29. (1976)
HEISS, Gernot: Die ungarischen, böhmischen und österreichischen Besitzungen der Königin Maria (1505–1568)
Die ung., böhm. und österr. Besitzungen der Königin Maria (1505—1558) 109 Auch die Zehenteinnahmen wurden ihr erst nach einigen Mahnungen abgetreten20), und wiederholt wurden ihre Rechte darauf angefochten. Maria beklagte sich, daß Paul Bakics und Nikolaus Jurischitsch ihren Zehentwein eingenommen hätten21); die ungarischen Stände verlangten die Rückgabe des Zehents an das Bistum22), und auch Ferdinand bemühte sich darum23), bis schließlich — vermutlich nach der Entlassung Bernhard Beheims, der auch dieses Einkommen verwaltet hatte24) — die Königin ihren Anspruch aufgab 25). IX Maria hatte in den Nebenländern der ungarischen Krone, Kroatien und Slavonien, keine Besitzungen als Morgengabe bekommen *). Sie erwarb jedoch 1524 in Kroatien von Markgraf Georg von Brandenburg die Burgen und Herrschaften Warasdin (Varasd/Varazdin), Medwed (Medved- grad), Rockonock (Rakovec) und Lukawetz (Lukavec)2). 20) Siehe Anm. 17 und 18. Noch 1531 mußten Ferdinands Kriegsräte die Untertanen des Komitats Ödenburg und der Herrschaft, die zum Schloß „Kewtz- ekh“ (Köszeg/Güns) gehörte, darauf hinweisen, daß Ferdinand die Zehnten dieses Gebietes in Geld, Getreide und Wein an Maria verpfändet hatte: Kopie im HKA Gedenkbuch 33 fol. 163. 21) Maria an Ferdinand, 1534 August 6 Gent: Or. im HKA Verm. ung. Gegenstände 1 fol. 292 ff. 22) Art. 44 des Reichstagsbeschlusses, 1536 November 19 Preßburg, ed. Schmidt Bergesetze Ungarn 1 116 f. 23) Nachdem Ferdinand mehrmals darum gebeten hatte, ließ Maria ihn auf die Rechtmäßigkeit ihrer Besitzansprüche hinweisen (von Oláh im Namen Marias vorgelegtes Gesuch, 1539 Juli 2 Wien: Kopie im HHStA Ungarn 343 fol. 90ff). In seiner Antwort darauf (1539 Juli 9 Wiener Neustadt: Kopie ebenda fol. 306 f) empfahl Ferdinand der Schwester die „berechtigten“ Forderungen des Bistums. ~4) Instruktion Marias für Peter Scharberger an Ferdinand, ihre Räte in Wien und zu einer Reise in die Bergstädte, 1537 November 2 Lüttich: Or. ebenda fol. 272 ff; Schuldbekenntnis Bernhard Beheims und Vergleich mit Maria, 1539 April 5 Brüssel: beglaubigte Kopie im HHStA Ungarn 346, Procés etc. fol. 14. 25) Es liegt kein späterer Hinweis auf diese Einnahmen Marias vor, auch nicht in den Gegenforderungen der Räte Ferdinands: Denkschrift der ungarischen Statthalter und Räte Ferdinands über Marias unberechtigte Einnahmen in Ungarn, s. d. (1545): HKA Verm. ung. Gegenstände 1 fol. 591 f und 595 f. J) Als sie 1524 mit Zustimmung Ludwigs für ein Darlehen von 10.000 fl. die Burg ,,Rocha“(?) in Slavonien an ihren Truchseß Ladislaus Móré verpfändete, dürfte sie diese Burg nur als Pfand und nicht als Leibgedinge erhalten haben (Urkunde des Ladislaus Móré, 1524 Juli 6 Ofen: Or. im HHStA Ungarn 342, 1515—1526, fol. 41). 2) Urkunde Marias über den Kauf, 1524 Oktober 28: zwei Kopien im HKA Verm. ung. Gegenstände 1 fol. 78ff, zit. bei Ivan Kukuljevics Sakcinski Dogadjaji Medvedgrada in Arkiv za poujestnicu jugoslavensku 3 (Zagreb 1854) 55.