Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 29. (1976)
HEISS, Gernot: Die ungarischen, böhmischen und österreichischen Besitzungen der Königin Maria (1505–1568)
96 Gemot Heiß den; von dem aus Ungarn unterhalb von Ofen und Stuhlweißenburg bekam Ferdinand alles, von dem aus dem Gebiet oberhalb dieser Linie erhielten er und die Königin je die Hälfte. Von allen anderen Tieren sollte ihnen je die Hälfte des Dreißigst zustehen, von Fellen und Wolle alles Ferdinand 17). Diese Bestimmung dürfte sehr bald und in den folgenden Jahren noch mehrmals geändert worden sein. Nach Győző Ember erhielt Maria 1542 den ganzen Dreißigst von Preßburg und seinen Filialen für die nach Ungarn eingeführten Waren. Vom Export aus Ungarn erhielt sie die Hälfte des Zolls von den Waren aus dem Gebiet nordwestlich der Linie Ofen — Stuhlweißenburg 18); Ferdinand hatte seinem Beamten in Ungarisch-Altenburg, Sigismund Stettner, bei dessen Amtsübernahme am 1. Jänner 1539 auch befohlen, an Maria die Hälfte der Dreißigsteinnahmen von Ochsen, Unschlitt, Honig, Schafen, Fischen, Ochsenhäuten und vom anderen Vieh aus diesem Gebiet zu geben 19). Einer Denkschrift von 1546 über die Verwaltung des Dreißigst ist zu entnehmen, daß der Zoll von allen aus Ungarn exportierten Waren jetzt Ferdinand gegeben wurde, mit Ausnahme des Dreißigst vom Wein, der zu zwei Drittel Maria gebührte, und des Dreißigst von den Rindern aus Ungarn nordwestlich von Ofen und Stuhlweißenburg, von dem sie die Hälfte (jetzt 20 d. für jedes Rind) bekam20). Um diese Zeit — anläßlich der Ernennung Georg Sybriks zum Nachfolger Paul Bomemiszas als Oberster Dreißiger Ungarns — bestimmte Ferdinand, daß der Dreißigste für die Einfuhr nach Ungarn weiterhin Maria zukommen sollte. Der Ausfuhrzoll sollte für Ochsen und Stiere auf 1 ung. fl. pro Stück, bei Kühen auf 60 d. und auch bei den anderen Tieren erhöht werden. Maria sollte aber nicht mehr als bisher — vom Rind aus dem Gebiet oberhalb von Gran und Stuhlweißenburg 20 d. — bekommen21). Daß Maria den gesamten Einfuhrzoll des Preßburger Amtes und seiner Filialen erhielt, geht auch aus einer Klage gegen Ferdinands Dreißiger in Ödenburg, Martin Pesserer, hervor 22). Maria war es gelungen, auch nach der Tilgung der Forderungen aus den Anweisungen Ferdinands von 1527 und 1531 im Besitz dieser Einnahmen — wenn auch eingeschränkt durch die eben erörterten Maßnahmen Ferdinands — zu bleiben. Seit 1532 bemühte sie sich, mit ihrem Anspruch u) Erlaß Ferdinands bezüglich des Dreißigstzolls, (1531) August 27: Kopie im HKA Verm. ung. Gegenstände 1 fol. 252. le) Ember Außenhandel 538 und 539 Anm. 4. is) Instruktion Ferdinands für Stettner, 1539 Jänner 1 Wien: Kopien im HKA Gedenkbuch 383 fol. 130 ff und 50 fol. 8 ff. 20) Ignácz Acsády Magyarország pénzügyei I. Ferdinand uralkodása alatt (Budapest 1888) 134 Anm. 1. 21) Erlaß Ferdinands für die Verwaltung der ung. Dreißigstämter, 1545 Februar 1 Prag: Kopien im HKA Gedenkbuch 385 fol. 20 ff und in einem Erlaß von 1546 Mai 16, ebenda 384 fol. 277. Vgl. Ferdinands Erlässe 1545 Jänner 31 und Februar 1 (Prag) bezüglich einer Erhöhung des Dreißigstzolls: Kopien im HKA Gedenkbuch 385 fol. 1 ff (Maria soll nichts vom Mehrertrag bekommen). 22) Eingabe der Räte Marias bezüglich des Dreißigstzolls, mit Marginalvermerken der Räte Ferdinands zur Beantwortung, 1547 November 9 Wien: HKA Verm. ung. Gegenstände 1 fol. 655 und 658. — In meiner Dissertation 368 f sind weitere Dreißigstbeamte angeführt.