Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 29. (1976)

HEISS, Gernot: Die ungarischen, böhmischen und österreichischen Besitzungen der Königin Maria (1505–1568)

Die ung., böhm. und österr. Besitzungen der Königin Maria (1505—1558) 95 protestierten gegen diese Maßnahme, vor allem, da Ferdinand, ohne sich mit Maria geeinigt zu haben, bereits seinen Beamten die Einnahme dieses neuen Dreißigst vom Vieh bei den Zollstellen, deren Ertrag bisher der Königin zukam, befohlen hatte; er wollte schnell handeln, da im Juli die Zeit der großen Viehmärkte begann 12 *). Ferdinand schrieb der Schwester, daß er nicht ihre Einnahmen schmälern wolle, sondern nur den Dreißig­sten vom Vieh, das aus Ungarn südöstlich von Ofen und Stuhlweißen­burg stamme, nun bei den Ämtern in Ungarisch-Altenburg, Zurndorf, Karlburg, Stampfen, Neusiedl und Ödenburg einnehmen lassels). Ihr schlug er vor, sich aus dem Durchschnitt ihrer Einnahmen aus dem Vieh- Dreißigst in den letzten Jahren auf einen feststehenden Betrag zu einigen, denn so könnte ein Streit zwischen ihren Beamten über die Herkunft des Viehs vermieden werden. Den Dreißigsten für alle anderen Waren sollte weiterhin Maria bekommen 14 * * * *). Die Königin war zwar bereit, sich mit dem Bruder in dieser Art zu einigen — sie wollte nur mit dieser Forderung auf die ersten Einnahmen aus dem Vieh-Dreißigst verwiesen werden, um nicht von den ungarischen Kammerbeamten abhängig zu sein, mit denen sie schon genügend schlech­te Erfahrungen gemacht hatte lä) —, doch kam es nicht dazu. Vermutlich war der Ertrag des Dreißigst bisher zu schwankend. Ferdinand bestimmte vielmehr am 29. Juli 1531, daß Maria und er je einen Beamten bei den Zollstellen haben sollten, die nach der Herkunft des Viehs zu fragen hät­ten. Vom Vieh, das aus Ofen oder südöstlich von Ofen stammte, sollten Ferdinands Einnehmer den Dreißigst einheben, von dem aus dem Gebiet nordwestlich von Ofen jene Marias. Darüber, was bisher seine Beamten von dem einnahmen, was Maria zugestanden wäre, wollte er sich mit der Königin selbst einigen le). Hinsichtlich der Einnahme des Dreißigst erließ Ferdinand schließlich am 27. August 1531 eine Instruktion, von der er je eine Abschrift an seinen Obersten Dreißiger Georg (Reichersdorfer?) und an Marias Kammergra­fen Bernhard Beheim sandte. 50 d. sollten je Stück Vieh eingehoben wer­12) Ferdinand an Maria, 1531 Juli 14 Budweis, ed. Wolfram — Thomas Korrespondenz 3 195 ff. is) Ferdinand an Maria, 1531 Juni 22 Prag, ed. ebenda 161 ff; Ferdinand an Marias Räte, 1531 Juli 29 Budweis: Kopie im HHStA Ungarn 343 fol. 249 f. 14) Siehe Anm. 12. ls) Maria an Ferdinand, 1531 Juli 29 Brüssel, ed. Wolfram — Thomas Korrespondenz 3 2. Lieferung. Dann wollte sie ein Viertel des Viehzolls: In­struktion Marias für Zelking zu Verhandlungen mit Ferdinand, s. d. (1531 Ende September/Anfang Oktober Brüssel): Kopie im HHStA Ungarn 346, s. d., fol. 38 f. lf>) Ferdinand an Marias Räte, 1531 Juli 29 Budweis: Kopie im HHStA Ungarn 343 fol. 249 f; vgl. Ferdinand an Maria, 1531 August 17 Linz, ed. Wolf­ram —-Thomas Korrespondenz 3 2. Lieferung (daß er noch in Budweis seine Weisungen bezüglich des Dreißigst gegeben habe) und Maria an Ferdinand, 1531 September 2 Brüssel, ed. ebenda (dankt für die günstige Erledigung).

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