Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 28. (1975) - Festschrift für Walter Goldinger
WELTIN, Max – ZWANOWETZ, Georg – HAAS, Hanns: Sammelreferat. Neue Forschungen zur Verfassungs- und Wirtschaftsgeschichte Österreichs
Sammelreferate 459 nau übernommen: statt wie Zauner korrekt MG DD 3 S. 395, Nr. 315, hat Feldbauer „MGH Diplomata 3, S. 315“! Gelegentlich geht diese Arbeitsweise ins Auge. So wenn Feldbauer die ,,Pax Austriaca“ beharrlich nach Heinrich Siegel Die rechtliche Stellung der Dienstmannen in Österreich im 12. und 13. Jahrhundert in Sitzungsberichte der Wiener Akademie der Wissenschaften, phil.-hist. Kl. 102 (1893) zitiert (Herren und Ritter 34, 43). Naturgemäß datiert er so den Landfrieden wie Siegel ins Jahr 1251. Später hat freilich Alfons Dopsch — der Begründer des Instituts, dem Feldbauer angehört — in einer eigenen Studie die Datierung mit 1254 gesichert (Über die Datierung des Landfriedens Herzog Ottokars für Österreich in MIÖG 19 [1898] 160ff). Leider ist auch Mitterauer gelegentlich vor derlei Mißgeschicken nicht gefeit: So greift er etwa (Zur räumlichen Ordnung Österreichs in der frühen Babenbergerzeit 95) die Gedanken Klebels bezüglich der großen Landgerichte mit landesfürstüchen Städten als Mittelpunkt auf. Er zitiert dort aber nicht die Stelle, wo Klebel diese Gedanken entwickelt (Zur Rechts- und Verfassungsgeschichte des alten Niederösterreich 59 ff), sondern die Quelle, von der auch Klebel ausging: Dopsch Landes fürstliche Urbare von Ober- und Niederösterreich S. 133. Schlägt man dort nach, stellt man fest, daß von den Landgerichten, auf die sich Mitterauer bezieht, auf Seite 233 die Rede ist. Die Herkunft des falschen Zitats ist nicht schwer zu eruieren: Schon Klebel hatte die Landgerichte bei Dopsch mit der falschen Seitenangabe 133 (Verfassungsgeschichte Anm. 232) zitiert! Zusammenfassend ist zunächst festzuhalten: Die von Mitterauer auf ein gewünschtes Ergebnis hin selektiv herangezogenen Quellen und Literatur sind nicht geeignet, sein Modell zu „verifizieren“. Dazu kommt, daß er und einzelne seiner Mitarbeiter auf nur mangelhafte Kenntnis der für ihr Thema relevanten Entwicklungen im 13. Jahrhundert verweisen können. In den politischen Verhältnissen dieses Jahrhunderts sind aber die Ursachen für die Eigenheiten der Ständebildung in Ober- und Niederösterreich zu suchen, - es ist unnötig, dafür das Nachwirken fiktiver Rechtsverhältnisse des 11. und 12. Jahrhunderts verantwortlich zu machen. Positiv sei aber vermerkt, daß derlei Arbeiten die Diskussion anregen und auf diese Weise einen Forschungsfortschritt bewirken können. So hat etwa das 1958 erschienene Buch Franz Pfeifers (Das Land ob der Enns. Zur Geschichte der Landeseinheit Oberösterreichs) eine Anzahl von Fachleuten zu einer eingehenden Stellungnahme veranlaßt (MOÖLA 7 [I960]). Dabei kam man nicht unerheblich über den bis dahin gültigen Forschungsstand hinaus. Man darf den besprochenen Bänden der Sozial- und wirtschaftshistorischen Studien wünschen,'in ähnlicher Weise fruchtbar zu werden. Max Weltin (Wien) Österreichisches Montanwesen. Produktion, Verteilung, Sozialformen. Hg. von Michael Mitterauer unter redaktioneller Mitarbeit von Peter Feldbauer. Alfred Hoffmann zum 70. Geburtstag (Sozial- und wirtschaftshistorische Studien). Verlag für Geschichte und Politik, Wien 1974. 316 S. Als der Rezensent die 1964 dargebrachte Festgabe für Alfred Hoffmann zum 60. Geburtstag besprach (Vierteljahrsschrift für Sozial- und Wirtschaftsge