Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 27. (1974)

NECK, Rudolf: Sammelreferat. Geschichte der Arbeiterbewegung

482 Literaturberichte Für Metternich war das Grundübel in den Verhältnissen zwischen der Wie­ner Zentralregierung und Ungarn der X. Gesetzesartikel des Landtages von 1790/91, der deutlich erklärte: „Ungarn ist ein freies Land, unabhän­gig in seiner Gesetzgebung, es ist keinem anderen Land, keiner anderen Nation untergeordnet.“ Sicherlich war die Bewilligung dieses Gesetzes durch den Herrscher schicksalhaft für die weitere Geschichte der Habsbur­ger Monarchie, denn es bestätigte, daß Ungarn — Joseph II. zum Trotz — das entgangen ist, was der zentralisierende aufgeklärte Absolutis­mus im 18. Jahrhundert in den österreichischen Kronländern größtenteils vollzogen hat, nämlich die faktische Ausschaltung der ständischen Einrich­tungen. Daß Metternich dieses Gesetz als eine unberechtigte staatsrechtli­che Neuerung für die Monarchie betrachtete, ist kaum überraschend, auch wenn seine langatmigen Einwände dagegen von Grund auf falsch waren. Denn dank der ungarischen Zirkularsitzungen, der im Landtag auftau­chenden Reformpläne und des wachsenden Strebens nach einer ungari­schen, verantwortlichen Regierung gab das Land im Vormärz den abso­lutistisch verwalteten Kronländern ein schlechtes, gefährliches Beispiel. So gab es einen engen Zusammenhang zwischen Metternichs Programm für die östliche und die westliche Hälfte der Monarchie: in beiden sollte der Absolutismus herrschen. Daher war es von Anfang bis zum Ende sei­ner Amtstätigkeit das Ziel seiner Ungarnpolitik, der privilegierten Sonder­stellung des Landes ein Ende zu machen, allerdings nicht im Sinne des Josephinismus, der die Monarchie rücksichtslos zentralisieren und germa­nisieren wollte, sondern im Sinne eines „historischen Lokalismus“. Dem­zufolge sollten Ungarn seine herkömmlichen Institutionen wie die Komi- tate und der Landtag erhalten bleiben, diese sollten aber so umgestaltet werden, daß sie dem König und seinen Beamten keinen Widerstand lei­sten konnten oder auch leisten wollten. Aufgabe des Landtages sollte es sein, die Gesetzesvorlagen des Königs ohne weiteres zu bewilligen, Auf­gabe der Komitate, das Land für den Konservativismus sicherzustellen. Im ganzen genommen sind die Bestrebungen Metternichs, die Ziele sei­ner Ungarnpolitik zu realisieren, aus der Literatur schon bekannt. Wir wissen z. B., daß er 1811/12 umsonst die Hilfe seines französischen Bun­desgenossen suchte, um einen Staatsstreich gegen die ungarische Verfas­sung durchzuführen, daß er 1825, nachdem Kaiser Franz gezwungen worden war, den Landtag endlich wieder einzuberufen, die Zusammen­arbeit mit dem habsburgtreuen Grafen István Széchenyi schroff ablehn­te, daß er während der dreißiger Jahre eine Reihe von Gewaltmaßnahmen gegen die Führer der ungarisch-nationalen Opposition billigte und daß er in den vierziger Jahren mit den ungarischen Neukonservativen wie den Grafen Aurél und Emil Dessewffy und György Apponyi zusammen­arbeitete, um eine der Wiener Regierung untertänige Majorität im Land­tag zu schaffen. Doch wird unsere bisherige Kenntnis in allen Phasen von Metternichs Ungarnpolitik bedeutend erweitert und ergänzt. Das gilt ins- besonders für das letzte Jahrzehnt des Vormärz, worauf A. das Haupt­gewicht ihrer Arbeit legt. Erfreulicherweise hebt sie in dieser Hinsicht die sozialen und wirtschaftlichen Hintergründe von Metternichs Bemühungen vor 1848 hervor, der der Opposition durch die Entwicklung einer konser-

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