Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 27. (1974)

BENNA, Anna Hedwig: Zu den Kronen Friedrichs III

Zu den Kronen Friedrichs III. 31 Als Friedrich III. 1440 durch die Wahl der Kurfürsten zum römischen König erhoben wurde, befand sich die Reichskrone mit dem gesamten Komplex der Herrschaftszeichen in Verwahrung der Stadt Nürnberg. Sig­mund hatte nach seiner Kaiserkrönung der Stadt das Verwahrungsrecht bestätigt41), und sein Nachfolger, der als ungekrönter römischer König verstorbene Albrecht II., verfügte ebenfalls die Verwahrung des Reichs­schatzes in Nürnberg42). Da Nürnberg auch noch eine von Eugen IV. erteilte päpstliche Konfirmation des Verwahrungsrechtes43) besaß, be­stand für Friedrich III., der seine Ansprüche auf Herausgabe der Herr­schaftszeichen durch die Stadt Nürnberg darauf begründete, seine Vorgän­ger hätten „heiltum und cleynot“ in ihrer Gewalt gehabt und er sei nicht weniger als sie44), wenig Aussicht auf Durchsetzung seiner Forderungen. Er konnte die von Sigmund, Albrecht und Eugen IV. geschaffene Rechts­lage nicht ändern. Trotz Verhandlungen mit Nürnberg in den Vierziger­jahren gelang es ihm nicht, die Insignien in seinen Machtbereich nach Wiener Neustadt zu bringen45). Obzwar Nürnberg in der Rechtsfrage eine unnachgiebige Haltung einnahm, bequemte sich die Stadt doch aus politi­schen Gründen, da sie sich Vorteile aus erworbenen Verdiensten um einen noch in jungen Jahren befindlichen König erhoffte, dazu, Friedrich die erbetene Entlehnung der zu seiner Krönung in Aachen erforderlichen Herrschaftszeichen aus ihrem Depositum zu gewähren 46). Der König hatte auf seiner Krönungsreise nach Aachen im Frühjahr 1442 Nürnberg besucht und eine außerordentliche Heiltumsweisung durchgesetzt, die es ihm ermöglichte, die Reliquien und Herrschaftszeichen zu sehen 47). Er begrün­dete seine Anforderung der Herrschaftszeichen „keyser Karl gütlicher ge- dechtnus klenett die zu czirheit eins römischen konig gehören, so er in für Kulturgeschichte 35 17; dsbe Kaiser, Könige und Päpste 3 165 Abb. 1; dsbe in MIÖG Erg. 20/1 39 f; Decker-Hauff in MGH Schriften 13/2 564, 626, 628 Taf. 72; De ér in Schweizer Beiträge 7 69; dsbe Kaiser Otto der Große und die Reichskrone 261; Fillitz in JbKS 50 23, 28 Anm. 27; dsbe Insignien und Kleinodien 18; dsbe in Festschrift Usener 21 f, 24; Wolfram in MIÖG 78 90. 41) Regesta Imperii 11 n. 9456; Schnelbögl in Mitt. Ver. Nürnberg 51 94. 42) W o s t r y König Albrecht II. 2 (Prager Studien aus dem Gebiete der Ge­schichtswissenschaft 14, Prag 1907) 75; Heinrich Koller Das Reichsregister Albrechts II. (MÖStA Erg. 4, 1955) 30 n. 9. 4S) Schnelbögl in Mitt. Ver. Nürnberg 51 94. 44) Die Chroniken der deutschen Städte des 14. bis ins 16. Jahrhundert 3 (Leipzig 1864) 380; Frensdorff Reichsinsignien 72f; Schnelbögl in Mitt. Ver. Nürnberg 51 95, 97 ff. 45) Chroniken deutscher Städte 3 376 ff, 380 f; K u g 1 e r Reichskrone 88 f. 46) Chroniken deutscher Städte 3 377. 47) Ebenda 352, 365 f, 372; ebenda 10 (Leipzig 1872) 181 Anm. 1; Frens­dorff Reichsinsignien 73; Huyskens in DA 2 464f; Seemüller in MIÖG 17 629, 639; Schnelbögl in Mitt. Ver. Nürnberg 51 96 f, 127 f; Kugler Reichskrone 87.

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