Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 27. (1974)

HLAVAC, Franz: Die Armeereorganisation der Jahre 1881–1883 in der Donaumonarchie

246 Franz Hlavac sich vieles später als undurchführbar erweisen könne. Das Reichskriegs­ministerium werde dann eingehende Studien betreiben und die finan­zielle Seite erwägen. So wünschenswert manches sei, dürften aber doch keine Mehrkosten daraus erwachsen, da eine höhere Dotation des Kriegs­budgets in nächster Zeit unerreichbar sei. Das Ergebnis dieser dreitägigen Konferenz war eher bescheiden. Sie hatte die großen Meinungsunterschiede zwar eindrucksvoll demonstriert, aber keine Klärung gebracht. Auffallend zurückhaltend hatte sich Bylandt ver­halten, obwohl er selbst es war, der durch seinen Vortrag vom 11. März die Reorganisation ins Rollen gebracht hatte. Der Reichskriegsminister wurde aber von Vlasits und Philippovic übertroffen, die sich noch konservativer verhielten und ihre Zustimmung zur Reform nur geben wollten, wenn man wirklich ein Ideal erreichen könne; andernfalls solle man alles beim alten belassen. Die Hauptlast der Arbeit verblieb nun dem vom Reichskriegsministerium einberufenen Komitee, das endlich am 23. Juli 1881 seine Tätigkeit auf­nehmen konnte und seine Arbeit erst am 16. April 1882 beendete22). Den Vorsitz der kommissioneilen Beratungen führte Sektionschef FML Baron Vlasits, der Generalstab war durch seinen Chef und drei weitere Offiziere vertreten, vom Reichskriegsministerium nahmen die Vorstände der 10., 5., 3. und 2. Abteilung sowie Oberst Dittrich von der 10. Abtei­lung teil. Aufgabe dieser Kommission war es, eine neue Organisation mit verbesser­ten Mobilisierungs- und Aufmarschverhältnissen zu finden, den Übergang aus der bestehenden Organisation zu beraten, endlich zu ermitteln, welche finanziellen Mittel für den Übergang und die neue Organisation notwen­dig seien. Das Feld der Kommission war durch folgende Punkte be­schränkt: 1. Die neue Organisation darf nicht mehr kosten; 2. das Rekru­tenkontingent muß ungeändert bleiben; 3. die Zahl der taktischen Einhei­ten darf nicht vermindert werden; 4. die Grenzen der Militär-Territorial­bezirke dürfen die politischen Grenzen nicht überschreiten; 5. an der Orga­nisation der Jägertruppe soll möglichst wenig geändert werden; 6. die Organisation der Kavallerie muß bleiben, wie sie ist; 7. an der Organisa­tion der technischen Truppen darf nicht gerüttelt werden, höchstens könnte die Pioniertruppe vermehrt und die Genietruppe vermindert werden. Hauptpunkt dieser Sitzungen war die Frage, ob die Armeekorps im Mobili­sierungsfall zu zwei oder drei Divisionen formiert werden sollten, ferner, wie die Truppen für die Okkupation am besten bereitgestellt werden könnten. Das Komitee einigte sich darauf, zunächst die Projekte Albrechts 22) KA KM Präs 45-16/2 ex 1882, Beilage B (Kommissionsprotokoll), Beila­ge A (abschließende Komiteeberichte), Konvolute C, D, E, F (Reformprojekte und Vergleichsoperat).

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