Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 27. (1974)
HLAVAC, Franz: Die Armeereorganisation der Jahre 1881–1883 in der Donaumonarchie
246 Franz Hlavac sich vieles später als undurchführbar erweisen könne. Das Reichskriegsministerium werde dann eingehende Studien betreiben und die finanzielle Seite erwägen. So wünschenswert manches sei, dürften aber doch keine Mehrkosten daraus erwachsen, da eine höhere Dotation des Kriegsbudgets in nächster Zeit unerreichbar sei. Das Ergebnis dieser dreitägigen Konferenz war eher bescheiden. Sie hatte die großen Meinungsunterschiede zwar eindrucksvoll demonstriert, aber keine Klärung gebracht. Auffallend zurückhaltend hatte sich Bylandt verhalten, obwohl er selbst es war, der durch seinen Vortrag vom 11. März die Reorganisation ins Rollen gebracht hatte. Der Reichskriegsminister wurde aber von Vlasits und Philippovic übertroffen, die sich noch konservativer verhielten und ihre Zustimmung zur Reform nur geben wollten, wenn man wirklich ein Ideal erreichen könne; andernfalls solle man alles beim alten belassen. Die Hauptlast der Arbeit verblieb nun dem vom Reichskriegsministerium einberufenen Komitee, das endlich am 23. Juli 1881 seine Tätigkeit aufnehmen konnte und seine Arbeit erst am 16. April 1882 beendete22). Den Vorsitz der kommissioneilen Beratungen führte Sektionschef FML Baron Vlasits, der Generalstab war durch seinen Chef und drei weitere Offiziere vertreten, vom Reichskriegsministerium nahmen die Vorstände der 10., 5., 3. und 2. Abteilung sowie Oberst Dittrich von der 10. Abteilung teil. Aufgabe dieser Kommission war es, eine neue Organisation mit verbesserten Mobilisierungs- und Aufmarschverhältnissen zu finden, den Übergang aus der bestehenden Organisation zu beraten, endlich zu ermitteln, welche finanziellen Mittel für den Übergang und die neue Organisation notwendig seien. Das Feld der Kommission war durch folgende Punkte beschränkt: 1. Die neue Organisation darf nicht mehr kosten; 2. das Rekrutenkontingent muß ungeändert bleiben; 3. die Zahl der taktischen Einheiten darf nicht vermindert werden; 4. die Grenzen der Militär-Territorialbezirke dürfen die politischen Grenzen nicht überschreiten; 5. an der Organisation der Jägertruppe soll möglichst wenig geändert werden; 6. die Organisation der Kavallerie muß bleiben, wie sie ist; 7. an der Organisation der technischen Truppen darf nicht gerüttelt werden, höchstens könnte die Pioniertruppe vermehrt und die Genietruppe vermindert werden. Hauptpunkt dieser Sitzungen war die Frage, ob die Armeekorps im Mobilisierungsfall zu zwei oder drei Divisionen formiert werden sollten, ferner, wie die Truppen für die Okkupation am besten bereitgestellt werden könnten. Das Komitee einigte sich darauf, zunächst die Projekte Albrechts 22) KA KM Präs 45-16/2 ex 1882, Beilage B (Kommissionsprotokoll), Beilage A (abschließende Komiteeberichte), Konvolute C, D, E, F (Reformprojekte und Vergleichsoperat).