Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 27. (1974)

SAUER, Manfred: Zur Reform der österreichischen Levante-Konsulate im Vormärz

210 Manfred Sauer Griechenland getroffen werden50), und durch kaiserliche Entschließung vom 1. November 1830 wurde für die österreichischen Konsulate in dem neuen Staat der Tarif für die westlichen Länder eingeführt* 51 52). Inzwi­schen waren auch Vorarbeiten für einen neuen Tarif der Levante-Konsu­late geleistet worden. Da die Einhebung der Gebühren nicht einheitlich erfolgte, traf die Hofkammer 1830 folgende Verfügung: Wenn ein Schiff innerhalb eines Konsularbezirkes unmittelbar von einem Hafen in einen anderen segelt und weitere Zu- oder Ausladungen vornimmt, so müssen im zweiten Hafen nur noch die halben Gebühren entrichtet werden; die für die Seefahrer günstigere Lösung in Saloniki und Alexandria, wo die Gebühr generell nur einmal im Bezirk eingehoben wurde, sollte durch dieses Dekret nicht aufgehoben werden62). Diese Verfügung der Hof­kammer wurde in den neuen Tarif eingebaut, durch den der Cottimo bei allen Ämtern aufgehoben und durch die Tonnagegebühr ersetzt wurde. Am 29. November 1831 genehmigte Fürst Porcia den Tarif, der von den Konsulaten vierzehn Tage nach Erhalt anzuwenden war B3). Mit der Abschaffung des Cottimo verlagerte sich der Schwerpunkt der Neuordnung immer stärker in die einzelnen Bezirke, die dort gewonne­nen Erfahrungen führten erst im Jahre 1846 zu einer Gesamtreform der Levante-Konsulate. Daher soll vorerst die Entwicklung in den einzelnen Konsularbezirken dargestellt werden, da die 1846 getroffenen Entschei­dungen nur aus dem Zusammenhang verständlich werden. Politische und wirtschaftliche Motive können nur angedeutet werden: Die Reformen, welche im osmanischen Reich seit 1826 durchgeführt wurden, der griechi­sche Freiheitskampf, die Kriege zwischen Mehmed Ali und der Pforte sowie die Wirren in Syrien haben den Aufbau des österreichischen Kon­sularwesens nachhaltig beeinflußt. IV Der Konsularbezirk Ägypten erstreckte sich über das ägyptische Herr­schaftsgebiet in Afrika und in Arabien südlich von Gaza. Bis 1819 resi­dierten die Generalkonsuln in Kairo, dann wurde das Hauptamt nach Alexandria verlegt und das Vizekonsulat aus dieser Stadt nach Kairo übertragen. Neben diesen beiden Ämtern waren noch ein Vizekonsulat in Damiette und eine Konsularagentie in Rosette eingerichtet. so) HHStA Türkei VIII 1: Bericht 1830 Jänner 11 und Türkei VIII 3: Be­richt 1831 Jänner 10. 51) In den Barbaresken war der Tarif für die westlichen Staaten 1827 ein­geführt worden; eine Zusammenstellung über die Entschließungen zu den Ta­rifen im FA Kommerz 16 1831/92, Juni. 52) HKA Kommerz 16 1830/41, Juli. 52) FA Kommerz 16 1832/80, Jänner.

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