Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 27. (1974)
BALISCH, Alexander: Die Entstehung des Exerzierreglements von 1749. Ein Kapitel der Militärreform von 1748/49
190 Alexander Balisch Obwohl die meisten der abgehaltenen Manöver dieser Zeit wenig mehr als eindrucksvolle Paraden und Schaustellungen waren, wohl geeignet, wie Cognazo bemerkte73), die Damen des Hofes zu amüsieren, so spielten sie doch eine bedeutende Rolle in der Verbesserung der Ausbildung der österreichischen Armee. VI Das Regulament und Ordnung, nach welchem sich gesammtes Kaiserlich- Königliches Fuß-Volck in denen in diesem Ersten Theil enthaltenen Hand-Grieben, und Allen andern Kriegs-Exercitien sowohl Als in denen in dem Zweyten Theil vor geschriebenen Kriegs-Gebräuchen zu Feld/Be- satzunge.nl und überall gleichförmig zu achten haben 74) war das Ergebnis der Verhandlungen der Militärkommission von 1748/49. Es wurde, laut Entwurf für das Begleitschreiben vom Hofkriegsrat, am 11. Juni 1749 in zweiundzwanzig Kopien an jedes Infanterieregiment ausgeteilt75). Es bestand aus zwei umfangreichen Bänden; der erste, im Jahre 1749 fertiggestellt, enthielt das Exerzitium, der zweite Teil, ein Jahr später herausgegeben, das Dienstreglement. Das Exerzitium war reichlich mit Illustrationen der verschiedenen Handgriffe, Formationen, Bewegungen etc. versehen. Da der Inhalt des Exerzitiums bekannt ist und Auszüge oder Zusammenfassungen in verschiedenen Werken erschienen sind 76), kann hier von einer ausführlichen Besprechung des Inhalts abgesehen werden. Zwei Punkte müssen jedoch noch untersucht werden, nämlich: ob das Exerzitium dem Muster der preußischen Reglements nachgebildet war und welche Rolle das Reglement im Rahmen der Entwicklung der österreichischen Armee spielte. In der einschlägigen Literatur kann verschiedentlich die Behauptung gefunden werden, daß die österreichische Armeereform von 1748/49 eine bewußte, jedoch unvollständige Nachahmung des preußischen Militärsystems war. Die vom deutschen Generalstab veröffentlichte Geschichte des Siebenjährigen Krieges enthält z. B. die Bemerkung, daß die österreichische Militärkommission von 1748 erkannte, daß es die Manneszucht, das Feuer und die Manövrierkunst war, denen der König von Preußen seine 73) Ebenda 23 f. 74) KA Bibliothek Ch 5. 75) KA HKR Reg. 1749 — Juni — 138. G. von Treuenfest Geschichte des Infanterie Regiments Hoch- und Deutschmeister Nr. 4 (Wien 1879) 106 behauptet ohne Quellenangabe, daß das Regiment schon im Januar 1749 vier Kopien des neuen Reglements erhalten hätte. 76) Vgl. z. B. Jähns Geschichte 3 2560f; F. L. von Thadden Feldmarschall Daun (Wien 1967) Kapitel 8; Der Siebenjährige Krieg 1756—1763, hg. vom Großen Generalstab, 1 (Berlin 1901) 143 ff.