Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 27. (1974)

BALISCH, Alexander: Die Entstehung des Exerzierreglements von 1749. Ein Kapitel der Militärreform von 1748/49

Exerzierreglement 1749 191 Siege zu verdanken habe, und daß es daher unerläßlich war, sich dem preußischen Vorbild zu nähern. Sowohl Thürheim als auch Anger behaup­teten, daß das preußische Reglement als Vorbild für das österreichische von 1749 verwendet worden sei, und auch Jähns deutete dies an 77 78). Ob­wohl die Österreicher die Überlegenheit der preußischen Ausbildung anerkannten, kann man doch nur dann von einer Nachahmung des preu­ßischen Systems sprechen, wenn man die Reformen von 1748/49 als einen Versuch ansieht, das Niveau der Ausbildung durch Zentralisierung der Heeresführung, Standardisierung der Vorschriften und strengste Erhal­tung der Disziplin dem der preußischen Armee anzugleichen. Ein vorsätz­licher Versuch, die preußischen Exerzierreglements zu kopieren, wurde nicht unternommen. Schon ein oberflächlicher Vergleich des österreichischen Exerzierregle­ments von 1749 mit den preußischen von 1726 oder 1743 entkräftet den Vorwurf, daß das erstere eine Kopie der letzteren war. Verglichen mit dem präzisen, klaren Stil der preußischen Reglements ist der des öster­reichischen umständlich und pedantisch, mit jedem Handgriff und jeder Vorschrift in kleinstem Detail, stellenweise eher in verwirrender Um­ständlichkeit geschrieben. Die langatmigen Erklärungen des Daunschen Reglements sollen aber nicht zu sehr kritisiert werden. Die preußische Armee war seit 1702 an einheitliche Exerziervorschrift gewöhnt, und Ver­änderungen waren nur allmählich und sozusagen stückweise vorgenom­men worden. Jahrelange Gewohnheit und Übung hatten daher langatmige Erklärungen unnötig gemacht. Im Jahre 1749 war eine derartige Verein­heitlichung des Drills in Österreich eine Neueinführung, welche ein Ver­lernen langjähriger Praktiken auf Grund verschiedenartiger Regiments­reglements und eine ,Neueinstudierung“ der neuen, vereinheitlichten Vor­schriften nötig machte. Illustrationen und ausführliche Erklärungen wa­ren daher unumgänglich notwendig, um den Erfolg der neuen Vorschrif­ten zu garantieren. Die Illustrationen waren in Hinsicht auf die Vielspra­chigkeit der Armee des Habsburgerreiches von besonderer Wichtigkeit. Auch in bezug auf taktische Ideen und Details des Drills kann das Daun- sche Reglement nicht als eine Kopie der preußischen angesehen werden. Das Exerzitium von 1749 behielt die Formation zu vier Gliedern für Ak­tionen bei7S), ebenso wie die Ausbildung mit den Schweinsfedern und Spanischen Reitern, Elemente, die das preußische Reglement von 1726 bereits aufgegeben hatte. Das österreichische Reglement besprach auch noch die Verwendung von Handgranaten, die im preußischen Regle­ment von 1743 nicht mehr enthalten ist. 77) Ebenda. 78) Eine Ausnahme bildete die Aufstellung der zwei Grenadierkompanien jedes Regiments, welche auf jedem Flügel in drei Gliedern Aufstellung nahmen.

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