Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 27. (1974)

BALISCH, Alexander: Die Entstehung des Exerzierreglements von 1749. Ein Kapitel der Militärreform von 1748/49

Exerzierreglement 1749 187 der fünfzehnten Sitzung wurde dann Dauns Entwurf mit den in früheren Sitzungen beschlossenen Veränderungen angenommen, und Daun wurde beauftragt, das Reglement fertigzustellen56). Ein Jahr später, am 11. Juni 1749, wurde das neue Exercitium Reglement an die Regimenter ausgelie­fert 57), unter den Umständen ein bemerkenswert schnelles Vorgehen. Der bewilligte Entwurf des Reglements war zuerst an verschiedene Gene­räle zur Begutachtung übergeben worden (die Namen lassen sich leider nicht mehr eruieren), worauf die Kommission ab Februar 1749 einige wei­tere Sitzungen hielt, um Veränderungsvorschläge zu besprechen. Am 10. Februar 1749 wurden FZM Daun, FM Schulemburg und FM Wallis beauftragt, die endgültige Fassung auszuarbeiten58). Während derselben Sitzung wurde beschlossen, so bald wie möglich Exerzierreglements für die Kavallerie herauszugeben. Die Husaren erhielten ein besonderes Re­glement, da ihre Verwendung von der der Kürassiere und Dragoner zu sehr abwich 59). Eine wichtige Angelegenheit, welche die Kommission in ihren Sitzungen im Jahre 1749 diskutierte, war die Frage der Einführung von Infanterie­inspekteuren. Edith Kotasek behauptet in ihrer Biographie FM Graf Lacys, daß jener selbst wahrscheinlich die Anregung „zur Errichtung eines bisher ungekannten Amtes“, des Amtes des General-Inspektorates, in Anregung brachte60). Diese Behauptung ist jedoch einigermaßen irrefüh­rend. Obwohl anzunehmen ist, daß die endgültige Annahme der Idee Lacy zuzuschreiben ist61), sind die ursprünglichen Vorschläge zur Einführung dieses Amtes auf die Besprechungen der Militärkommission von 1749 zu­rückzuführen. Die Idee wurde zum ersten Male in der Sitzung vom 10. Februar 1749 vom Hofkriegsratspräsidenten Graf Harrach und FM Batthyani, der bei dieser Sitzung anwesend war, der Kommission unter­breitet. Die beiden Feldmarschälle schlugen die Ernennung von Exer­ziermeistern im Generals- oder Obristen-Rang für jedes Land der Mo­narchie vor62). FZM Daun empfahl, GFWM Sincere in Italien und Oberst von Angern in Böhmen und Mähren mit der Überwachung der ein­heitlichen Durchführung der Exerziervorschriften einzusetzen, da die bei­den Offiziere Daun bei der Ausarbeitung des neuen Exercitium Regle­56) Ebenda fol. 352. 57) KA HKR 1749 Juni 11, 138 Reg.: Circulare an die sämtl. Rgter. zu Fuss und zu Pferdt. 58) KA Mém. IX — 153: Protocollum Commissionis Militaris die lOma February 1749 celebratae fol. 28. 59) Ebenda fol. 36. Das Reglement für die Kürassiere und Dragoner wurde 1749, das für die Husaren 1751 herausgegeben. 60) Edith Kotasek Feldmarschall Graf Lacy: Ein Leben für Österreichs Heer (Horn 1956) 68 f. 61) Lacys Ernennung zum ersten General-Inspekteur der Infanterie erfolgte im Jahre 1765. 62) Protocollum Commissionis (wie Anm. 58) fol. 29.

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