Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 27. (1974)
BALISCH, Alexander: Die Entstehung des Exerzierreglements von 1749. Ein Kapitel der Militärreform von 1748/49
188 Alexander Balisch ments behilflich gewesen waren. Daun selbst bot sich an, die Aufsicht in den österreichischen und ungarischen Landen zu übernehmen. Prinz Karl schlug die Ernennung von FML von Düngern zum Exerziermeister für die österreichischen Niederlande vor63). Die Kommissionsmitglieder waren der Ansicht, daß diese Exerziermeister für dauernd angestellt werden sollten, um zu verhindern, daß das Werk der Standardisierung und Reform, welches mit so viel Mühe und Unkosten eingeführt wurde, nicht bald wieder in Verfall gerate64). Die Kommission sah den Titel eines ,Inspecteurs‘ oder Oberaufsehers für diese für die verschiedenen Länder ernannten Offiziere vor und empfahl die Ernennung eines .Inspecteur General“, dem die einzelnen Landesinspekteure unterstellt werden sollten und der für alle die Ausbildung und die Disziplin betreffenden Angelegenheiten zuständig sein sollte. FM Harrach fügte hinzu, daß es von Vorteil wäre, wenn der ,Inspecteur General“ für Infanterie und Kavallerie zuständig wäre, „umb die Sache andurch in desto genauer Verknüpfung zu bringen, und vollkommene gleichheit beobachten zu lassen“ 65). Leider beschloß Maria Theresia in einer Randbemerkung zu diesem Sitzungsbericht, daß „wegen der inspecteurs ... nichts noch zu thun“ sei66 *). Der Grund für die ablehnende Entscheidung der Kaiserin ist nicht klar, doch kann vermutet werden, daß sie befürchtete, daß zu viel Kontrolle ,von oben“ den Widerstand der Regimentsinhaber und Generäle entfachen würde. Obwohl Maria Theresia die Ernennung von Inspekteuren ablehnte, setzten zumindest zwei Generäle ihre Bemühungen fort, die Kaiserin von der Wichtigkeit dieses Vorschlages zu überzeugen. Ein Memorandum Prinz Karls von Lothringen, an die Kaiserin gerichtet und vom 22. Juni 1750 datiert, läßt vermuten, daß nicht einmal der Vorsitzende der Militärkommission über den Grund der Ablehnung informiert war: „Die General Inspecteurs, ..., getraue mir fast nicht mehr in einen neuen Vorschlag zu bringen, ohngeachtet ... beglaubet bin, daß selbige sowohl bey der Infanterie alß Cavallerie ohnumgänglich nöthig wären ...“. Prinz Karl spekulierte, daß die Einwendung gemacht werden konnte, daß „derley Inspecteurs in disseitigen Dienst nicht alten Herkommens, und niemahlen üblich gewesen seyen; es ist aber auch zu keiner Zeit an einer so genauen Gleichförmigkeit, wie solche dermahlen einzuführen der Antrag ist, sich gehalten worden, wan- nenhero sie eben anjezo mehr als jemahls nothwendig zu sein scheinen“ *0Im gleichen Jahre versuchte auch FZM Daun in zwei Vorträgen die Kaiserin zu einer Änderung ihres Entschlusses zu bewegen68). Er betonte «») Ebenda fol. 30 f. 84) Protocollum Commissionis ..., 1749 März 17: KA HKR Exp. 1749 — März — 428. 65) Ebenda. 66) Ebenda. 67) KA Mém. IX — 259 (1750). «8) KA FA/CA 9/1/1750 und 13/1/1750.