Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 27. (1974)

BALISCH, Alexander: Die Entstehung des Exerzierreglements von 1749. Ein Kapitel der Militärreform von 1748/49

Exerzierreglement 1749 183 V Zu Beginn des Jahres 1748 — das genaue Datum kann nicht mehr festge­stellt werden — ordnete Maria Theresia die Einberufung einer Militär­kommission an, deren Aufgabe der Entwurf eines neuen Militärsystems, das heißt, eine vollkommene Reform des Heerwesens, sein sollte. Als Vor­sitzender wurde ihr Schwager Prinz Karl von Lothringen bestimmt, und die folgenden Personen wurden zu Mitgliedern der Kommission ernannt: Hofkriegsratspräsident Feldmarschall Graf Harrach, FM Fürst Liechten­stein, FM Graf Cordova, General der Kavallerie Graf Salburg, FZM Graf Wallis, FZM Graf Daun, FZM Graf Schulemburg 89) und als zivile Mit­glieder die Kriegsräte von Wöber und von der Mark * 40). Ungefähr gleichzeitig mit der Einberufung der Militärkommission betonte ein unsigniertes Memorandum 41 *) die Notwendigkeit der Herausgabe eines allgemeinen Exerzier- und Dienstreglements für die gesamte Armee. Da aber die Ausführung „dieses wichtigen Wercks“ einige Zeit erfordern wür­de, schlug der Verfasser vor, mit der Einführung eines Exerzierreglements und von Verordnungen, „wie sich bey denen Armeen in denen wichtigsten als mindesten Vorfallenheiten zu verhalten seye“, den Anfang zu machen. Der in diesem Dokument vorgelegte Entwurf von Interimverordnungen befaßt sich mit den Pflichten der Offiziere, vom Subalternoffizier bis zum General, in den Lagern und während des Marsches. Dieser Entwurf ist eigentlich ein kurzgefaßtes Dienstreglement, dessen Betonung von Details den umständlichen Stil und die Pedanterie der unter der Aufsicht Leo­pold von Dauns später herausgegebenen Reglements vorwegnimmt. Der Entwurf befaßt sich zunächst mit dem in der Armee weitverbreiteten Mangel an Diensteifer im Offizierskorps und schlägt Maßnahmen vor, die­sem Übelstande abzuhelfen. Ferner wird die Notwendigkeit betont, wirk­same Verbindungen auf dem korrekten Dienstweg zwischen den Regimen­tern und dem Oberkommandierenden der Armee aufrecht zu erhalten. Be­sonders hervorgehoben wird die Wichtigkeit von regelmäßigem Exerzie­ren, besonders im Chargieren und in Evolutionen, sowie die Vermeidung von ,Exzessen1. Sollten Plünderung, Desertion und andere Exzesse doch Vorkommen, so müßten sie sofort und schwerstens bestraft werden. Die hauptsächlichsten Punkte dieses Entwurfs wurden später in das Dienst­reglement von 1749 aufgenommen. 3») Alfred Ritter von A r n e t h Geschichte Maria Theresias 4 (Wien 1870) 88 behauptete, daß Graf Schulemburg erst später der Kommission beitrat. Er war jedoch schon von der zweiten Sitzung an zugegen, und Karl von Lothringen hat seinen Namen schon in seinem Entwurf für die Verhandlungspunkte (KA Mém. IX — 75) angeführt. 40) Protocollum Commissionis das künftige Militär Systema betreffend: KA Mém. IX — 152 (1748). 41) KA Mém. IX — 31 f (1748); laut Eintragung im Index der Abt. Kriegs­wissenschaftliche Mémoires von FZM Leopold von Daun verfaßt.

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