Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 27. (1974)

BALISCH, Alexander: Die Entstehung des Exerzierreglements von 1749. Ein Kapitel der Militärreform von 1748/49

184 Alexander Balisch Vor der ersten Sitzung der Militärkommission am 8. Februar 1748 über­reichte Prinz Karl der Kaiserin ein kurzes Memorandum, welches die fol­genden vorgeschlagenen Verhandlungspunkte enthielt: 1. Besprechung des Generalplanes für die Reorganisation des Heeres; 2. ein für die ganze Armee geltendes Dienstreglement, um alle Ubelstände ab­schaffen zu können; 3. ein Exerzierreglement sowohl für die ganze Infanterie als auch für die Kaval­lerie; 4. die Ausarbeitung einer Methode für die Standardisierung und Vereinfachung der Rechnungsführung der Regimenter 42). Bezüglich des zu entwerfenden Exerzierreglements regt Prinz Karl an, daß alle bis dahin herausgegebenen und bei den Regimentern in Ge­brauch befindlichen Exerzierreglements überprüft werden sollten und ein neues, möglichst kurzes, verfaßt werden möge, jedoch „alle puncta darin­nen zu setzen, waß daß militär anbelangt“ 43). Die Kommission befaßte sich in ihren zwanzig Sitzungen mit einer Viel­zahl von Problemen, da ja, wie erwähnt, das Ziel eine Neuorganisation und Zentralisierung des gesamten Militärsystems war. Die für die vorlie­gende Untersuchung wichtigen Sitzungen waren die sechste, siebente, achte, dreizehnte und fünfzehnte, in denen die das geplante neue Exer­zitium betreffenden Fragen behandelt wurden. Nach einleitenden Verhandlungen, welche sich in der Hauptsache mit der Organisation, Finanzierung und Versorgung der Regimenter befaßten, schritt die Kommission am 14. März 1748 in ihrer sechsten Sitzung zur Besprechung des geplanten Exerzitiums44 45). FZM Daun hatte schon zu Beginn der Sitzungen den Entwurf eines Exerzitiums, welcher unter seiner Aufsicht angefertigt worden war, dem Vorsitzenden vorgelegt. Die Kom­mission begann die Verhandlungen mit der Annahme des Exerzierregle­ments von 1737 als Basis für die Besprechungen und schritt zur Vorlesung dieses „... 1717 unter Praesidio des Herzogs Alexander von Württemberg, mit Beyzie- hung des damahligen Prinzen v. Bevern, und anderen erfahrenen G[ene]ralen zu Belgrad entworfenen u. im Jahre 736. aber auf allerhöchsten Befehl wayl. Kayl. Mayt. Carl des Sechsten ... sub Presidio des jezigen Hof Kriegs Presi- dentens, Feldmarschallens Grafen v. Harrach mit Zuziehung deren Gral. Feld- zeugmrn. Grafen Olivier Wallis, und Traun, dann deren Feldmarschall Leuthns. Grafen v. Fürstenbusch, und Wenzel Wallis, in einer eigends angeordneten Comission neuerdings reassumierten, und untern 17 Marty 737. approbiert und emanirten hiebeigegebenen Regulaments ... [folgt voller Titel des Reglements 1737] ...“ «). Aus den Diskussionen betreffend das Exerzitium geht eindeutig hervor, daß die Kommissionsmitglieder hauptsächlich daran interessiert waren, “2) KA Mém. IX — 75 (1748) fol. 2. 43) Ebenda. 44) Protocollum Commissionis (wie Anm. 26) fol. 269 ff. 45) Ebenda fol. 269 f.

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