Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 27. (1974)
BALISCH, Alexander: Die Entstehung des Exerzierreglements von 1749. Ein Kapitel der Militärreform von 1748/49
178 Alexander Balisch Absicht des Hofkriegsrates. Mehrere Eintragungen in den Indexbänden und den Protokollen der Abteilung Hofkriegsratsakten des österreichischen Kriegsarchivs bestätigen Khevenhüllers Angaben und beweisen, daß doch weitere Schritte unternommen wurden. Während der Monate Juni und Juli 1714 erhielten alle Infanterie- und Kavallerieregimenter den Befehl, ihre Exercitia und Gebräuche einzusenden, und mehrere Generäle wurden beauftragt, ihr Gutachten über den Plan zur Einführung eines allgemeinen, für die ganze Armee gültigen Exerzier- und Dienstreglements vorzulegen 20). Obwohl alle diese in Index und Protokollen erwähnten Dokumente vernichtet wurden, sind die Eintragungen doch genügend Beweis für die Tatsache der Befehle und zeigen ferner, daß einige Generäle, nämlich FM von Zum jungen, FML Graf Bagni, FML von Zum jungen, FM von Heister und der spätere Hofkriegsratspräsident (damals) FML Graf Har- rach, den Plan befürworteten 21). Während der nächsten drei Jahre wurde jedoch nichts Weiteres in dieser Angelegenheit unternommen, und man kann nur vermuten, daß Widerstand von Seiten der Regimentsinhaber und die Vorbereitungen für den Türkenkrieg, welcher 1716 begann, die Handlungsfreiheit des Hofkriegsrates eingeschränkt hatten. Jedoch während des Türkenkrieges, im Jahre 1717, wurde Herzog Alexander von Württemberg beauftragt, ein Reglement für die kaiserliche Infanterie zu entwerfen. Er führte diese Aufgabe aus und wurde darin von dem damaligen Prinzen von Bevern und anderen erfahrenen Generälen unterstützt22). Ein unsigniertes Memorandum, welches sich mit Verbesserungsvorschlägen zum Reglement von 1749 befaßt, verweist auf den obenerwähnten Entwurf von 1717. Laut diesem Memorandum befürwortete Prinz Eugen den Entwurf des Reglements, entschied aber, nichts Weiteres in dieser Angelegenheit zu unternehmen, „weil er zur erhaltung Fried und Einigkeit in der Armee bey denen Regimentern ohne derer Inhaber Willen nichts ändern noch einführen wolte“. (FM Guido von Starhemberg soll bemerkt haben, daß er an dem für sein Regiment vor vielen Jahren aufgesetzten Reglement nichts zu ändern gedenke) 23). Die im Jahre 1736 eingesetzte „Militär-Commission“ unter dem Präsidium FM Graf Harrachs akzeptierte jedoch diesen Entwurf als die Grundlage für das von ihr verfaßte Infanterie-Exerzierreglement von 1737 24). Die gleichzeitig geplante Herausgabe eines Kaval20) KA Hofkriegsrat (= HKR) Index Reg. 1714 — 557, 756, 763, 1094; Prot. Reg. 1714 — Juni — 70, 1714 — Juli — 361 und 386. 21) HKR Prot. Exp. 1714 — Juli — 455, 456, 457, 458, 253, 254 und 1714 — Oktober — 257. 22) KA Mém. IX — 152 fol. 269 f (sechste Sitzung der Militärkommission von 1748). 23) KA Mém. IV — 90 fol. 1 f. 24) KA Mém. IX — 152 fol. 269 f. Weitere Mitglieder dieser Kommission