Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 27. (1974)

THOMAS, Christiane: „Moderación del poder“. Zur Entstehung der geheimen Vollmacht für Ferdinand I. 1531

Moderation del poder 103 Darstellung der mannigfaltigen politischen Aktionen zu deuten. Integrie­rend muß die Haltung der beiden Personen zueinander, um deren Rang im Reich es geht, in den Blickpunkt gestellt werden. Unbeschadet aller anderen bestimmenden Faktoren ist die Beziehung des mit beiden Voll­machten Rechte abtretenden Kaisers zu dem durch eben diesen Abtre­tungsakt empfangenden König von eminentem Gewicht. Wenn es Absicht dieser Untersuchung ist, ostensibles und geheimes Ge­waltinstrument in Relation zu setzen, so stößt man damit zu einigen Aspekten des persönlichen und reichsrechtlichen Verhältnisses der Brü­der vor, denn beide Stücke sind nicht nur für Ferdinand relevant. Analy­sen lassen Machtvollkommenheit oder Machtlosigkeit für Karl und Ferdi­nand, gegenseitiges Vertrauen oder Mißtrauen in einem entscheidenden Stadium ihrer Beziehungen sichtbar werden. Berechtigt ist die Fragestel­lung auch durch die Verlagerung der politischen Akzente vom Älteren auf den Jüngeren, die sich mit der endgültigen Zustimmung der auf kaiser­licher Seite stehenden Kurfürsten zur Wahl Ferdinands Anfang November 1530 abzuzeichnen beginnt6). Die politische Aktivität Karls zur Einset­zung eines Vertreters im Reich ist auch nicht mit dem Wahl- und Krö­nungstag 7), sondern erst dann abgeschlossen, als er Mitte Februar die Pa­piere zur Übertragung der Reichsverwaltung absendet8) und damit in ge­wissem Sinn unwiderruflich seinen Plan, sein Versprechen erfüllt hat. In Zukunft liegt der Schwerpunkt bei Ferdinand, dessen stufenweiser Auf­stieg jetzt seine praktische Bewährung erfährt. Es hat den Anschein, daß die unerhörten Anstrengungen der vorangegan­genen Jahre, diese Wahl bei den Kurfürsten durchzusetzen, die Aufmerk­Friedrich der Großmütige 1503—1554 1: Johann Friedrich bis zu seinem Regie­rungsantritt 1503—1532 (Jena 1903) 68—80. Für die finanziellen Abmachungen: Götz Freiherr von Pölnitz Anton Fugger und die Römische Königswahl Fer­dinands I. in Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte 16 (1951/52) 317—349. Archivalische Grundlage für den Ablauf der Wahl: Haus-, Hof- und Staatsar­chiv (= HHStA) Wien, Mainzer Erzkanzlerarchiv Wahl- und Krönungsakten (= MEA WuKA) 3/B fol. 45 r—129 v, 133 v—134 v. Zeitgenössische Beschreibung der Wahlzeremonien: (Paul Pesl) Warhafftyge und aigentliche verzaichnüs ... Kay ser Karls des fünfften sambt seiner Kayserl. Maiestat Brüder s Künig Fer­dinanden Raiß nach Cölln zu der fürgenommen Election ... (Wien 1531). — In Wien beschäftigt sich Alfred Kohler mit einer Monographie über die Wahl Fer­dinands, während Ernst Laubach (Münster) die Wahl in Hinblick auf die Suk­zessionsfrage und das Kaisertum Ferdinands untersucht. 6) Original des Vertrages von 1530 November 13: HHStA ME A WuKA 3/A fol. 41 r—42 v, gleichzeitige Kopie ebenda 3/B fol. 16 r—19 r. Prinzipielle Eini­gung schon Oktober 25: Müller Nuntiaturberichte 162. Die Verzögerung für den Abschluß bildete wohl das noch ungelöste Problem der Einbeziehung oder des Ausschlusses Sachsens. 7) Wahltag (1531 Januar 5): Ferdinand an Maria, 1531 Januar 4 Köln: FK 3 n. 446/4; Krönung (1531 Januar 11): Ferdinand an Maria, 1531 Januar 15 Aachen: FK 5, 7 f n. 447/9. 8) Karl an Ferdinand, 1531 Februar 14 Brüssel: FK 42 n. 458/6.

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