Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 27. (1974)

HEISS, Gernot: Die ungarischen, böhmischen und österreichischen Besitzungen der Königin Maria (1505–1568) und ihre Verwaltung

Besitzungen der Königin Maria (1505—1558) 99 len, mit 1. Juli 1548. Ferdinand bekam den Schemnitzer Scheidgaden mit der Auflage, jährlich daraus für 2000 fl. Renten an Diener Marias zu be­zahlen. Er übernahm auch die Rechtsstreitigkeiten mit den Gütern Marias und versprach, ihr bei einer Rückgabe auch die drei Burgen Slovenská L'upca, Dobrá Niva und Viglas gegen Vergütung der Auslagen abzutre­ten 186). Damit endete nach dem Einfluß der Königin-Witwe auf die ungarische Politik — der sich seit 1527 und besonders nach ihrer Abreise in die Niederlande zusehends verringert hatte — im wesentlichen auch ihr Inter­esse an Ungarn 187). Weiters war damit die jahrzehntelange Auseinander­setzung zwischen Ferdinand und Maria um diese finanziellen Angelegen­heiten abgeschlossen, die den regen Briefwechsel zwischen den beiden und die zahlreichen Memoranden ihrer Räte füllte. Offensichtlich haben diese langwierigen Differenzen nicht die guten geschwisterlichen Beziehungen getrübt, sodaß Maria 1550/51 erfolgreich zwischen den beiden Brü­dern vermitteln konnte. Diese scheinbar so wenig zielführende Auseinan­dersetzung war außerdem für die Finanzen der Königin keinesfalls nur negativ: Ihr Hauptproblem, so wie das der anderen unter Geldschwierig­keiten leidenden Fürsten dieser Zeit, war ja, trotz geringer Sicherheiten immer wieder Darlehen zu bekommen. Um die Geldgeber für neue Dar­lehen zu gewinnen, versprachen die Fürsten meist eine Verweisung alter Schulden auf sicherere Einkommen, und die Gläubiger entkamen kaum mehr dem Teufelskreis, immer wieder Geld leihen zu müssen, um wenig­stens die alten Forderungen zum Teil getilgt zu bekommen. Königin Maria beharrte deshalb so lautstark auf ihren Forderungen, weil sie durch diese wieder kreditfähig wurde. Der Augsburger Vergleich zwischen Maria und Ferdinand war insoweit für die Königin annehmbar, als sie nach den Erfahrungen der letzten Jahre kaum erwarten durfte, daß Ferdinand einen guten Teil ihrer Geld­forderungen bezahlen würde; für die Abtretung der österreichischen und ungarischen Besitzungen erreichte sie nun doch eine recht großzügige Kompensation durch die Jahresrente von 34.000 ung. fl. (= 42.500 rh. fl), die von Manlich recht pünktlich bezahlt wurden, und durch das Recht, über 200.000 ung. fl., zahlbar durch Ferdinand als König von Ungarn und Böhmen, testamentarisch zu verfügen; dies hatte wiederum für die Si­186) Zusatz zum Augsburger Vertrag, 1549 September 17 Prag: Or. im HHStA Familienakten 13, ed. Hatvani Magyar történelmi okmánytár 2 184—188. i»7) In den ersten Jahren ihrer Statthalterschaft dürfte sie noch mit einer baldigen Ablösung und einer Rückkehr nach Österreich und Ungarn gerechnet haben. Nun aber, ohne Bindung zu einem jener Länder, in denen sie bisher gelebt hatte, zog sie 1556 mit Karl und Eleonore nach Spanien, wo sie 1558 starb. 7*

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