Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 26. (1973)
KÖFLER, Werner: Beiträge zum Urkundenwesen Meinhards II. in den Jahren 1271 bis 1295
Beiträge zum Urkunden wesen Meinhards II. in den Jahren 1271 bis 1295 Von Werner Köfler (Innsbruck) I. Die landesfürstliche Kanzlei und ihre Schreiber. — II. Die Urkunden. Übersicht (S. 70). — III. Die Stamser Beurkundungstätigkeit (S. 70). — IV. Das Verhältnis der landesfürstlichen Siegelurkunde zum Notariatsinstrument (S. 76). — V. Äußere Merkmale der Kanzleiausfertigungen (S. 78). — VI. Innere Merkmale der Kanzleiausfertigungen (S. 80). — VII. Belehnungen, Verleihungen, Verpachtungen (S. 82). — VIII. Zoll- und Schutzprivilegien (S. 85). — IX. Schen- kungs- und Tauschurkunden (S. 86). — X. Die Beurkundung von Rechtsgeschäften Dritter (S. 87). — XI. Weitere Geschäftsurkunden (S. 89). — XII. Eine vollkommen ausgebildete Litera clausa von 1292 (S. 90). — XIII. Bemerkungen zum Diktat einzelner Schreiber (S. 90). I Die Bedeutung Meinhards II. als genialen Schöpfers einer ,modernen“, auf Schriftlichkeit beruhenden Verwaltung ist unbestritten1). Dennoch oder gerade deshalb darf eine kritische Analyse der Zahl seiner Schreiber bzw. der Größe seiner Kanzlei an den Beginn der Untersuchung gestellt werden. Das Bild, das die Forschung von anderen Kanzleien dieser Zeit erarbeitete, mag als ,Vorurteil“ recht dienlich sein: Die Urkunden der Söhne König Rudolfs in der Schweiz und in Schwaben lassen bei 24 sicheren Ausstellerausfertigungen (von 42 Originalen) für die Zeit von 1273 bis 1290 sechs Schreiber erkennen, wobei doch eher der Eindruck entsteht, daß dieselben sieh ablösten und jeweils nur ein Schreiber die laufenden Geschäfte besorgte; Ivo Luntz (und sein Bearbeiter Lothar Gross) stellen sich in diesem Falle zu Recht unter Kanzlei eine Schreibstube vor, in der in der Regel nur ein Mann tätig war, dem bei Häufung der Geschäfte jedoch andere Leute beigegeben wurden2). 1) Die vorliegende Arbeit stellt eine stark gekürzte Fassung der Studien zum Kanzlei- und Urkundenwesen Meinhards II., 1271—1295, Vorarbeiten zum Tiroler Urkundenbuch (Prüfungsarbeit am Institut für österreichische Geschichtsforschung, Wien 1968) dar. Es wurden auch die Kapitel über die Raitbuchfüh- rung, über Steuerlisten und urbarielle Aufzeichnungen, ebenso über die Notare in speziellen landesfürstlichen Diensten weggelassen, was in einer Darstellung der landesfürstlichen Urkunde gerechtfertigt erscheint. 2) Ivo Luntz Urkunden und Kanzlei der Grafen von Habsburg und Herzoge von Österreich von 1273—1298 in MIÖG 37 (1917) 417.