Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 26. (1973)

KÖFLER, Werner: Beiträge zum Urkundenwesen Meinhards II. in den Jahren 1271 bis 1295

Urkundenwesen Meinhards II. 57 An Urkunden Albrechts I. als Reichsverwesers und als Herzogs in Österreich und Steiermark und an solchen, die nach Herzog Rudolfs Tod (1290) in den vorländischen Besitzungen ausgestellt wurden, sind 238 Stück aus den Jahren 1291—1298 erhalten, davon 162 Originale. 108 Ur­kunden sind von Schreibern des Ausstellers geschrieben, wobei der Schriftvergleich im Ganzen 21 öfters auf scheinende Schreiber nach­wies 3). Im Gegensatz zu den Folgerungen von Luntz vertritt sein Bear­beiter Lothar Gross, festhaltend an der Anschauung, „daß die Organisa­tion der Kanzlei nicht primitiv genug gedacht werden kann“, die vom Ver­fasser völlig geteilte Meinung, man habe demgemäß einen strengeren Maßstab anzulegen, „ob man einen Schreiber als Kanzleischreiber, d. h. als ständige Kraft derselben aufzufassen hat oder nicht. Als Kriterium hiefür scheint uns nach Steinackers Vorgang nicht nur die Tatsache zu dienen, daß ein solcher Mann mehrere Stücke schrieb, sondern auch erstens, daß die Schreiber einander folgen und sich ablösen und daß sie zweitens an verschiedenen Orten Urkunden ausfertigen, also den Herzog auf seiner Reise begleitet haben“4). Bei solcher kritischen Sondierung verbleiben nach Gross 5 oder 7 Schreiber. Er kommt auch hier zum Schluß, daß jeweils wohl nur eine einzige Kraft ständig mit dem Beur­kundungsgeschäft betraut war5). In der Kanzlei der Erzbischöfe von Salzburg waren in den Jahren 1277—1282 vier Schreiber beschäftigt6). Diese wenigen, aber augenscheinlichen Beispiele mögen genügen, um bei vorliegender Untersuchung der Zahl der landesfürstlichen Kanzlei­schreiber die dabei angewandte kritische Betrachtungsweise und den Hang zur Ausklammerung von Gelegenheitsschreibern gerechtfertigt er­scheinen zu lassen. Die Teilung von 1271 hatte auch eine Teilung der Kanzlei zur Folge. Vor 1271 und auch noch Jahre danach hat man sich die Kanzlei sowohl des Görzischen als auch des Tirolischen Verwaltungsbereiches als einfache Schreibstube vorzustellen. Allerdings wurde die Görzer Kanzlei in den folgenden Jahrzehnten (obwohl der Herrschaftsbereich annähernd gleich groß war) von der Tiroler weit überflügelt7). 3) Ebenda 422. •*) Ebenda 423 f. 8) Ebenda 424. «) Josef Karl Mayr Geschichte der salzburgischen Zentralbehörden von der Mitte des 13. bis ans Ende des 16. Jahrhunderts, 1. Teil in Mitteilungen der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde 64 (1924) 1—45. 7) Zu den Anfängen siehe Franz Hüter Das Urkundenwesen Deutsch­südtirols vor dem Jahre 1200 in Tiroler Heimat 7/8 (1934) 183—213; dsbe Die Anfänge der landesfürstlichen Kanzlei in Tirol in Südost-Forschungen 14 (1955) 66—84. Zur Entwicklung der Görzer Kanzlei vgl. Andreas V e i d e r Die Verwal­tung der vorderen Grafschaft Görz im Pustertal und Oberkärnten bis Ende des

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