Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 26. (1973)
CORETH, Anna: Richard Blaas zum 60. Geburtstag
548 Literaturberichte Gerichtsbezirk Kirchdorf an der Krems). Andere Ortsnamen werden einfach in der Schreibweise der Quellen wiedergegeben: „Oberwelmich“ (S. 319) ist Oberwölbling, politischer Bezirk St. Pölten, Gerichtsbezirk Her- zogenburg, „Gerersdorf nahe bei Krems“ (S. 728) ist Gedersdorf, politischer und Gerichtsbezirk Krems an der Donau. — Unerklärt bleiben die Sach- bezeichnungen „Fürfang“ (S. 166 f), „Fischpern“ (S. 643, 644); „Födeln“, im Index S. 825, wird hingegen erklärt mit „bei Hochwasser mit dem Fischpern fischen“! Bei anderen Fachausdrücken können Erklärungen nur auf Umwegen gefunden werden: „Segen“, S. 37 (fehlt im Index), 47, 250—254; die Erklärung „Fischernetz“ steht im Text auf S. 380, ohne Verweis dorthin, „Haistal“ bedeutet (S. 640) Abgabe zur Besoldung des Gerichtsdieners, zur Verwendung dieses Ausdrucks auf S. 497 gibt es keinen Indexverweis. Völlig unzulänglich ist der Kommentar zu Hartschier (S. 594, Anm. 62: „Hardschier war ein Amt im Hofstaat ... hat aber hier die Bedeutung von Leibtrabant“). Bei der Anführung von Geldbeträgen fällt auf, daß die im Abkürzungsverzeichnis genannten Bezeichnungen (h, d, s, lb, kr, fl) im Text mehrmals zugunsten der vollen Schreibweise vernachlässigt werden (S. 381, 407, 408, 420, 426, 471, 587, 589). „Talente“ (S. 426) wäre mit „lb“ aufzulösen gewesen, hingegen steht „36 fl. rhein.“ (S. 589) nicht im Abkürzungsverzeichnis. Beim Vergleich von Kosten werden die Auswirkungen der Geldentwertungen des 15. bis 17. Jahrhunderts nicht berücksichtigt. An Druckfehlern sind folgende aufgefallen: „Albrecht IV.“ (statt VI. zu 1458, S. 112), „Ausschlußlandtag zu Innsbruck 1518“ (S. 119), „Musern“ (statt Museum, S. 249, Anm. 7), „mehr Wert war“ (S. 315), „Cosmals“ (statt Cosmas, S. 326). Sprachlich störend macht sich die häufige Verwendung des bestimmten Artikels vor Personennamen bemerkbar. Die Ausstattung des Bandes ist sehr ansprechend, insbesondere wäre die ausgezeichnete bildliche Dokumentation hervorzuheben. Es ist jedoch bedauerlich, daß man sich nicht zur Beigabe einer weiteren, topographischen Karte des Attergaues und einer Übersichskarte des weiteren Umlandes entschließen konnte. Zusammenfassend kann festgestellt werden, daß die kritischen Einwände im Wesentlichen dahingehend zu interpretieren sind, daß einerseits die doppelte Zielsetzung des Vorhabens — geschichtliche Heimatkunde eines Bezirkes und generelle Entwicklungsgeschichte bestimmter Institutionen in Stadt und Grundherrschaft — in der darstellerischen Bewältigung zu gewissen Unstimmigkeiten führen mußten und daß andererseits der Vf. in seiner durch die jahrelange Beschäftigung erwachsenen immensen Vertrautheit mit dem Thema ab und zu die Möglichkeiten überschätzt hat, die dem weniger versierten Leser für das Eindringen in die Materie zu Gebote stehen. Trotzdem ist mit diesem Werk dem Bezirk und der Stadt Vöcklabruck eine Geschichtsdarstellung geschenkt worden, die keinen Vergleich zu scheuen braucht, und eine Leistung vollbracht worden, die würdig an die große Tradition oberösterreichischer Geschichtsschreibung anschließt. Otto Friedrich Winter (Wien)