Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 26. (1973)

CORETH, Anna: Richard Blaas zum 60. Geburtstag

548 Literaturberichte Gerichtsbezirk Kirchdorf an der Krems). Andere Ortsnamen werden ein­fach in der Schreibweise der Quellen wiedergegeben: „Oberwelmich“ (S. 319) ist Oberwölbling, politischer Bezirk St. Pölten, Gerichtsbezirk Her- zogenburg, „Gerersdorf nahe bei Krems“ (S. 728) ist Gedersdorf, politischer und Gerichtsbezirk Krems an der Donau. — Unerklärt bleiben die Sach- bezeichnungen „Fürfang“ (S. 166 f), „Fischpern“ (S. 643, 644); „Födeln“, im Index S. 825, wird hingegen erklärt mit „bei Hochwasser mit dem Fischpern fischen“! Bei anderen Fachausdrücken können Erklärungen nur auf Umwegen gefunden werden: „Segen“, S. 37 (fehlt im Index), 47, 250—254; die Erklärung „Fischernetz“ steht im Text auf S. 380, ohne Verweis dorthin, „Haistal“ bedeutet (S. 640) Abgabe zur Besoldung des Gerichtsdieners, zur Verwendung dieses Ausdrucks auf S. 497 gibt es keinen Indexverweis. Völlig unzulänglich ist der Kommentar zu Hartschier (S. 594, Anm. 62: „Hardschier war ein Amt im Hofstaat ... hat aber hier die Bedeutung von Leibtrabant“). Bei der Anführung von Geldbeträgen fällt auf, daß die im Abkür­zungsverzeichnis genannten Bezeichnungen (h, d, s, lb, kr, fl) im Text mehrmals zugunsten der vollen Schreibweise vernachlässigt werden (S. 381, 407, 408, 420, 426, 471, 587, 589). „Talente“ (S. 426) wäre mit „lb“ aufzulösen gewesen, hingegen steht „36 fl. rhein.“ (S. 589) nicht im Ab­kürzungsverzeichnis. Beim Vergleich von Kosten werden die Auswirkun­gen der Geldentwertungen des 15. bis 17. Jahrhunderts nicht berücksich­tigt. An Druckfehlern sind folgende aufgefallen: „Albrecht IV.“ (statt VI. zu 1458, S. 112), „Ausschlußlandtag zu Innsbruck 1518“ (S. 119), „Musern“ (statt Museum, S. 249, Anm. 7), „mehr Wert war“ (S. 315), „Cosmals“ (statt Cosmas, S. 326). Sprachlich störend macht sich die häufige Verwen­dung des bestimmten Artikels vor Personennamen bemerkbar. Die Ausstattung des Bandes ist sehr ansprechend, insbesondere wäre die ausgezeichnete bildliche Dokumentation hervorzuheben. Es ist jedoch bedauerlich, daß man sich nicht zur Beigabe einer weiteren, topographi­schen Karte des Attergaues und einer Übersichskarte des weiteren Umlan­des entschließen konnte. Zusammenfassend kann festgestellt werden, daß die kritischen Ein­wände im Wesentlichen dahingehend zu interpretieren sind, daß einerseits die doppelte Zielsetzung des Vorhabens — geschichtliche Heimatkunde eines Bezirkes und generelle Entwicklungsgeschichte bestimmter Institu­tionen in Stadt und Grundherrschaft — in der darstellerischen Bewälti­gung zu gewissen Unstimmigkeiten führen mußten und daß andererseits der Vf. in seiner durch die jahrelange Beschäftigung erwachsenen immen­sen Vertrautheit mit dem Thema ab und zu die Möglichkeiten überschätzt hat, die dem weniger versierten Leser für das Eindringen in die Materie zu Gebote stehen. Trotzdem ist mit diesem Werk dem Bezirk und der Stadt Vöcklabruck eine Geschichtsdarstellung geschenkt worden, die kei­nen Vergleich zu scheuen braucht, und eine Leistung vollbracht worden, die würdig an die große Tradition oberösterreichischer Geschichtsschrei­bung anschließt. Otto Friedrich Winter (Wien)

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