Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 26. (1973)
CORETH, Anna: Richard Blaas zum 60. Geburtstag
Rezensionen 547 dort 1655“: Dazu ist zu sagen, daß die Toleranz in Niederösterreich nicht größer war als in Oberösterreich; der Sterbeort steht nicht fest, Rossatz kann es jedoch nicht gewesen sein, da es schon 1654 verpfändet wurde. Damit dürfte hinlänglich bewiesen sein, daß eine Konzentration auf den Attergau und die Beigabe von Stammtafeln der wichtigsten Familien dem besseren Verständnis dieses Kapitels sehr dienlich gewesen wäre. Die Lesbarkeit und die Erkennbarkeit wesentlicher Leitgedanken ist auch dadurch beeinträchtigt, daß das Bestreben besteht, den Inhalt der Einzelquellen möglichst vollständig wiederzugeben. So ergibt sich auf weite Strecken der Eindruck einer Aneinanderreihung von fast regestenartigen Quellenauszügen, deren — in den Zusammenhang oft gar nicht passende, aber trotzdem genau angeführte — Details die Darstellung zu sprengen drohen. Hier sei als Beispiel etwa die Baugeschichte der Burgen (S. 328-—348) angeführt, innerhalb derer Nebensächlichkeiten wie der Umbau von Fenstern oder Stiegen oder die Aufstellung von Kaminen getreulich berichtet werden, sowie die erschöpfende Aufzählung von Einzelfakten bei der Schilderung des Gerichtsverfahrens oder der wirtschaftlichen Verhältnisse. Die Lebensgeschichte Franz Christoph Khevenhüllers bis zum Jahre 1620, erzählt nach seiner Autobiographie, die mit dem Attergau fast nur durch den Ankauf der dortigen Herrschaften in Zusammenhang steht, füllt nicht weniger als 21 Seiten (227—248). Bei aller Bewunderung für den imponierenden Quellenapparat: seine präzise Auswertung hat in inhaltlicher und stilistischer Beziehung die Darstellung belastet, ohne daß damit ein echtes Quellenwerk ersetzt werden könnte. Die Aufschlüsselung der in gewaltiger Zahl gebotenen Personen- und Ortsnamen sowie der Sachbezeichnungen durch den Anmerkungsapparat oder den Index läßt oft zu wünschen übrig und schafft damit schwierige oder unlösbare Identifizierungsprobleme. „Oberst Andre Kielman“ (S. 231 f) ist wohl ein Angehöriger der Familie Kielmann von Kielmanns- egg, „Susanna Teuflin“ (ebenda) ein Mitglied der öfter vorkommenden Familie Teufel. Christoph I. Jörger „zu Roith“ erscheint im Index ohne diese Beifügung, das „rittermäßige Tannerlehen“ (S. 270, 275, 365) wird im Index als „Tanner, Lehen der“ ohne nähere Erläuterung angeführt. Bei Johanna von „Borselle“ (S. 212) und der „Herrschaft Wursel (Borsei) in Seeland“ (S. 214) handelt es sich um dieselbe Örtlichkeit (heute Borsselen, Provinz Zeeland, Niederlande). Bei Ortsnamen innerhalb Österreichs wäre die durchgehende Beifügung des politischen bzw. Gerichtsbezirkes und des Bundeslandes zweckmäßig gewesen an Stelle beiläufiger oder gar keiner Lokalisierungen: etwa „Kirchberg am Wald bei Gmünd im nördlichen Niederösterreich“ (S. 257), „Rieger- ding bei Mehrnbach“ (S. 278), richtig Katastralgemeinde Riegerting, politischer Bezirk Ried im Innkreis, „Würting“ (S. 264, 287) u. a.: welche der drei Örtlichkeiten dieses Namens in Oberösterreich gemeint ist, kann erst aus der Textstelle „im nahen Offenhausen“ (politischer Bezirk Wels, Gerichtsbezirk Lambach) zweifelsfrei erschlossen werden, „Amt Michaeln- bach“ (S. 287, politischer und Gerichtsbezirk Grieskirchen), „Herrschaft Seisenburg“ (S. 198, 210—204, 293, Gemeinde Pettenbach, politischer und 35*