Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 26. (1973)

CORETH, Anna: Richard Blaas zum 60. Geburtstag

546 Literaturberichte stimmten Institution gewidmeten, in einer Abfolge geboten werden, deren Prinzipien nicht klar ersichtlich sind; gegen den Abschluß dieses Bandes mit dem Epochenjahr 1620, das namentlich für die Entwicklung Ober­österreichs eine ganz tiefe Zäsur darstellt, besteht hingegen kein Beden­ken. Ein weiterer Einwand bezieht sich auf die m. E. zu weit gezogene sachliche und räumliche Abgrenzung, die der Überschaubarkeit des eigent­lichen Themas nicht eben dienlich ist. So enthält etwa der Abschnitt II („Vöcklabruck im Verbände der Städte ob der Enns“, S. 80—135) eine zu­sammenfassende Darstellung des Verhältnisses der sieben landesfürstli­chen Städte zum Stadtherrn und zu den anderen im Landtag vertre­tenen Ständen, wobei Vöcklabruck als die wirtschaftlich schwächste nur ganz sporadisch in Erscheinung tritt. Im Abschnitt IV („Der Adel“, S. 196— 327) wird der Versuch unternommen, eine möglichst vollständige Genea­logie und Besitzentwicklung der auch im Attergau begüterten Familien zu bringen. Dies ist einerseits für die Herausarbeitung ihrer Stellung innerhalb des Attergaus selbst — nicht zuletzt auch wegen der oft feh­lenden exakten Festlegung der Ortsnamen (s. u.) — nicht förderlich, an­dererseits ergeben sich für die fernerliegenden Bereiche, für die oft nicht die primären Quellen herangezogen werden, Fehlinterpretationen. Dafür einige Beispiele: Weikhard von Polheim nannte sich 1632 „Herr auf Otten- schlag, Gobelsburg und Feldmühl“ (S. 224), er war jedoch laut Topogra­phie von Niederösterreich niemals im Besitz dieser Herrschaften, sondern nur andere Mitglieder der Familie (Feldmühl ist übrigens ein Annex der Herrschaft Gobelsburg). — König Ladislaus übertrug Hans II. von Hohen­feld und Weikhard von Polheim die Hauptmannschaft „über Schloß und Fürstentum Luxemburg und die Grafschaft Chynis“, „die sie wahrschein­lich bis 1459 ausübten“ (S. 258); richtig ist, daß das Herzogtum (!) Luxem­burg und die Grafschaft Chiny seit 1441/43 im Besitz Herzog Philipps des Guten von Burgund waren, der die von Ladislaus Posthumus (gest. 1457) seit 1452 erhobenen Erbansprüche kompromißlos zurückwies. — Georg Arnsteiner (1556) aus „einem niederösterreichischen Geschlecht, das sich nach einer Burg östlich des Wienerwaldes nannte“ (S. 264 f): laut Topo­graphie von Nieder Österreich, die als Quelle zitiert wird, war das Ge­schlecht der Arnsteiner 1465 ausgestorben und die Burg — heute Ruine bei Raisenmarkt, also inmitten des Wienerwaldes — von 1538 bis 1571 im Besitz eines Gerwig Auer von Herrenkirchen. — Maximilian von Polheim bekam „als Pfandherrschaften ... die Herrschaften Schärfeneck und Man­nersdorf am Leithagebirge“ (S. 220): Es handelt sich hier nur um eine Herrschaft namens Scharfeneck, deren Sitz in der frühen Neuzeit von der Burg in den Hauptort Mannersdorf verlegt wurde. — Hans Christoph Geumann (Geymann) hatte (1592) „die Herrschaft Rossatz in der Wachau gekauft“ (S. 317): Laut der dazu zitierten Arbeit, deren Vf. der Referent ist, erwarb er jedoch die halbe Herrschaft 1580 als Erbteil seiner zweiten Gattin Elisabeth von Mamming und die andere Hälfte 1582 durch Tausch mit anderen Nachkommen des früheren Herrschaftsinhabers Ludwig Kirchberger. — Hans Christophs Sohn Hans Paul „übersiedelte nach Ros­satz, um seinem evangelischen Glauben treu bleiben zu können, und starb

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