Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 26. (1973)
WELTIN, Max: Kammergut und Territorium. Die Herrschaft Steyr als Beispiel landesfürstlicher Verwaltungsorganisation im 13. und 14. Jahrhundert
Kammergut und Territorium 29 bürg erteilt worden 146)), dann hätte der Volkensdorfer eine bestimmte Summe Geldes, die vom Käufer bereits auf das Objekt geliehen worden war, zurückzahlen müssen. Dafür stellten sich die Brüder Marquard und Berthold Preu- hafen als Bürgen. Die Zeugen sind, neben den Preuhafen, During Scheck von Steyr, Otto von Osterberg 147), Ortolf von Kerschberg, Konrad Ubelacker, Ulrich und Dietmar von Tursendorf (Kirschendorf, Gemeinde und GB Haag), Friedrich Trachter und Siegfried von Weichling, lauter Männer, die auch sonst bei Rechtshandlungen in Steyr anzutreffen sind 148). Bemerkenswerter ist aber, daß dieser Vorgang vor einem gewissen „Irnfried dem pfleger ob der Ense“ stattgefunden hat. Sein Titel legt sofort nahe, in ihm einen Nachfolger des Konrad von Sumerau zu sehen, der 1264 als „iudex provintie Austrie superioris“ einem Taiding in Linz präsidiert hatte 149 *). Nun haben zu dieser Zeit die Bezeichnungen „Austria superior“ und „supra Anasum“, wie bereits oben bemerkt, nicht die gleiche Bedeutung, der erstere war ja wesentlich weiträumiger. Damit ist aber auch schon alles über den Unterschied zwischen diesen beiden Amtsträgern gesagt. Konrad von Sumerau war demnach kein „Landrichter ob der Enns“ sondern einer von „Oberösterreich“ — aus seiner Existenz kann sich damit keinesfalls ergeben, daß das Land ob der Enns unter Ottokar ein eigener Gerichts- und Verwaltungsbezirk geworden ist 15°). Irnfried dagegen ist die erste Persönlichkeit, mit der der Begriff „Land ob der Enns“ Tobra über die lengenbachschen Domvögte von Regensburg an deren volkens- dorfische Afterlehensleute gekommen sind. Diese könnten sie dann allodifiziert haben. Nach 1255 hat Ottokar die Höfe mit dem anderen Besitz der Volkensdorfer konfisziert, sie später aber wieder an die Deszendenz Dietrichs von Volkensdorf, Konrad von Steyr, zu Lehen ausgegeben (für die Volkensdorfer sind also nicht erst mit der Herrschaft der Habsburger „bessere Zeiten angebrochen“! So Zauner Gleink 91). Während in unserer Urkunde genau zwischen den Anteilen der volkensdorfischen Linien an den Höfen unterschieden wird (Konrad verfügt nur über einen Hof und zwei Drittel eines anderen Hofes), belehnt Ottokar den Kapeller generell mit zwei Höfen. 1277 geben die Söhne Ortolfs, Hartnit und Heinrich, dem Kapeller ihr Drittel (FRA 2/1 191). Sie holen dabei nicht die Bewilligung König Rudolfs ein, was darauf hindeuten könnte, daß es sich tatsächlich um volkensdorfisches Eigen gehandelt hat. »4«) UBOE 3 397 f (1273 Juli 17 bei Preßburg). 147) Konrad Schiffmann Historisches Ortsnamen-Lexikon des Landes Oberösterreich 2 (Linz 1935) 231: Osterberg, ein abgekommener Sitz bei Mitter- berg, Gemeinde Pirach, GB Mauthausen; dagegen Ambros Heller Die Osterburg in Niederösterreich VOWW in Blätter für Landeskunde von Niederösterreich (= BlLkNÖ) NF 9 (1875) 7, der Ottos Sitz in Osterberg bei Lambach annimmt. 148) Wie Anm. 106 und öfters. 44») UBOE 3 321. 15°) So Zauner Babenbergerzeit 249: „Im Jahre 1264 stellte Konrad von Summerau als iudex provincie Austrie superioris einen Gerichtsbrief über eine Verhandlung ,in consistorio apud LinzanT aus. Man kann daher sagen, daß das Land ob der Enns nach gewissen Vorstadien erst in der otakarischen Zeit ein eigener Gerichts- und Verwaltungsbezirk wurde“.