Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 26. (1973)
WELTIN, Max: Kammergut und Territorium. Die Herrschaft Steyr als Beispiel landesfürstlicher Verwaltungsorganisation im 13. und 14. Jahrhundert
Kammergut und Territorium 23 gen108). Dann besteht wieder eine Lücke bis 1267; von da ab bis einschließlich 1273 sind für jedes Jahr Hinweise auf Schreiber vorhanden 109). Auffällig ist dabei zunächst, daß der miles Heinrich von Haag außer 1261 noch einmal 1272 Schreiber von Enns gewesen ist. Die diesbezüglichen Urkunden sind beide kopial überliefert, so daß Fehler in der Datierung nicht ausgeschlossen werden können. Da man aber beobachten kann, daß einer der beiden Urkunden gemeinsamen Zeugen, Otto von Grillenberg, außer 1261 überhaupt erst seit 1272 vorkommt, von da ab aber mehrmals bis 1275 110), und daß der Spitzenzeuge von 1261, „Fridericus de Walde miles senior“, auch 1272 die Zeugenliste anführt, wird man kaum fehlgehen, die angeblich erste Nennung Heinrichs von Haag als „scriba Anasi“ in das Jahr 1271 zu setzen m). Das paßt auch gut damit zusammen, daß Konrad von Tulln seit 1270 „scriba Stirie“ ist U2). Wir können also zunächst Dopsch’s Schreiberliste in der Weise verbessern, daß wir das störende Jahr 1261 aufgeben und so eine durchgehende Vakanz von 1259 bis 1266 erhalten. Ferner ist der Unterschied zwischen den Schreibern der Fünfzigerjahre gegenüber denen der späteren Regierungszeit Ottokars evident. Die erste- ren, die vor allem die landesfürstlichen Besitzrechte klarzustellen und darüber Urbare anzulegen bzw. die babenbergischen neu zu überarbeiten hatten, hat bereits Dopsch als Geistliche ausgewiesen * 112 113). Bei ihnen handelte es sich um Fachleute, die Ottokar natürlich nicht auf die Weise zur Geldbeschaffung verwenden konnte wie Leopold VI. den Herword von Enns und sein Sohn den Meinhard Tröstei. Ottokar dachte wohl von Anfang nicht daran, diese Art von Schreibern über die Dauer der Reorganisation des landesfürstlichen Besitzes hinaus zu verwenden 1U). Konrad von Tulln, der seit 1266 Schreiber von Enns ist, hat, wie erwähnt, Brunner mit Herword und Meinhard verglichen. Konrad ist auch sicherlich ein Finanzier wie die beiden babenbergischen Amtleute und damit Pächter bestimmter ms) Ebenda 267 f. loo) Wichner Admont 2 355 (1267); UBOE 3 358 (1268), 365 (1269), 375—77 (1270), 385 (1272); C h m e 1 Geschichtsforscher 1 (Wien 1838) 553 (1273). no) Grillenberg, GB Haag: UBOE 3 386 (1272), 392 (1272), 407 (1274), 420 (1275). ui) UBOE 3 385 f (1272 April 24 St. Florian); 3 283 (1261) ist daher richtig zu 1271 zu reihen. Das läßt sich auch mit der Lebenszeit des darin vorkommenden Propstes Arnold II. von St. Florian (gest. 1271) vereinbaren; vgl. Jodok Stülz Geschichte des regulierten Chorherrn-Stiftes St. Florian (Linz 1835) 191. 112) Dopsch Finanzverwaltung 268. no) Ebenda 278. in) UBOE 3 225: (1256) Ottokar ernennt den Schreiber von Enns zum vicedefensor von St. Florian, fügt aber gleichzeitig hinzu „... vel si scribam non habuerimus ...“ Zum Vizedefensionat des Schreibers vgl. jetzt Othmar Hageneder St. Florian im Rahmen der spätmittelalterlichen Gerichtsverfassung des Landes ob der Enns in MOÖLA 10 (1971) 127 ff.