Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 26. (1973)

WELTIN, Max: Kammergut und Territorium. Die Herrschaft Steyr als Beispiel landesfürstlicher Verwaltungsorganisation im 13. und 14. Jahrhundert

Kammergut und Territorium 13 Es hat hier den Anschein, daß, obwohl die Babenberger versucht hat­ten, durch den Einsatz ritterlicher Amtleute die mächtige Sippe der Gun- dakare in ihrer landesfürstlichen Herrschaft auszuschalten, diese auf die Dauer nicht in den Hintergrund zu drängen war. In Ausnahmesituationen war der Herzog zudem auf diese Potentaten angewiesen. Das läßt sich deutlich am Beispiel Alberos von Polheim zeigen. Albero, der als Vorläufer des obderennsischen Landeshauptmannes eingangs bereits Erwähnung gefunden hat, war 1237 zu Kaiser Friedrich II. übergewechselt. Dennoch konnte es der Herzog offenbar nicht wagen, die­ses Faktum zur Schwächung der starken Stellung des Polheimers inner­halb des Kammergutsbezirkes Wels auszunützen. Es hat im Gegenteil sogar den Anschein, daß ihm der Herzog Zugang zu landesfürstlichen Ämtern gewähren mußte. 1240 hatte der Babenberger, wohl in ziemlicher finanzieller Bedrängnis infolge der vorangegangenen Auseinandersetzun­gen mit dem Kaiser und seiner Ministerialität, zu einem Hilfsmittel seines Vaters greifen müssen und Teile seiner Einkünfte an Finanziers verpach­tet. In Oberösterreich waren dies der schon erwähnte Meinhard (Tröstel) und der Ennser Bürger Engelschalk. Da sie dabei entsprechend der Eigen­art dieser mittelalterlichen Amtleute natürlich auch Verwaltungsbefugnis­se haben, werden sie als „seribe“ bezeichnet62 *). Bei Meinhard war dies bereits bekannt, und wir haben schon erwähnt, welche wichtigen Folgen für den Traungau sein Vorhandensein angeblich erkennen läßt. Völlig übersehen wurde bisher aber, daß Meinhard 1240 Schreiber war, Engel­schalk 1242 und 1243 wieder Meinhardes). Wir werden bei der Bespre­chung der Ämter Gozzos und Paltrams diesen Umstand noch eingehender würdigen, hier interessiert uns nur, daß Meinhard nach 1243 offenbar noch Forderungen an den Herzog zu stellen hatte und zu deren Sicherstellung iure castrensis feudi duximus assignandum ...“ Wieder eine andere Art, als eine für Bürger gedachte Leiheform, kennt der Schwabenspiegel. Vgl. dazu Lehenbuch Albrechts III. in UBOE 10 (1933—1939) 891 n. 6: „Item Chunrat Trawtman ze Steyr hat ze purklehen empfangen zwo hofstet zu Kirichdorf an der obern zeil im purkfried gelegen und dient 12 den. gen Steyr jerlich.“ Vgl. auch Anm. 270. 62) Am besten hat das Wesen dieser „Beamten“ Otto Brunner Bürgertum und Adel in Nieder- und Oberösterreich in Anzeiger der phil.-hist. Kl. der österreichischen Akademie der Wissenschaften 22 (1949) 504 f beschrieben. 63) UBOE 3 84 f: (1240 Dezember 1 St. Florian) „Meinhardus scriba ducis in Anaso“; 3 116: (1242 August 28 St. Florian) „Engelschalcus scriba“. In dieser Urkunde ist auch Meinhard ohne Amtsbezeichnung Zeuge! BUB 2 269 f: (1243 Dezember 8 Krems) „Meinhardus scriba“. Engelschalk ist möglicherweise mit einem Passauer Bürger gleichen Namens identisch (UBOE 3 7: 1232 Februar 2 und 94: ca. 1245). Später sind ebenfalls reiche süddeutsche Bürger Geldgeber der österreichischen Herzoge: vgl. Joseph Zahn Zur Geschichte der Finanz- gebahrung in Niederösterreich unter König Rudolf I. 1281—82 in Steiermärkische Geschichtsblätter 2 (1881) 131.

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