Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 26. (1973)
WACHA, Georg: Die Korrespondenz des Kremsmünsterer Abtes Alexander a Lacu mit den bayerischen Herzogen
174 Georg Wacha auf Grund der Instruktion für den Oberststallmeister 27) ergab sich, welche bedeutende Stellung Astor Leoncelli am bayerischen Hofe innehatte. Nach dem italienischen Vermerk darauf „Scrittura datami dal conseglio segreto di S. A. S. per conto del oficio della camera et stalla 1596 de oc- tobri“ hatte Astor Leoncelli die Instruktion vom Geheimen Rat im Oktober 1596 erhalten; zu diesem Zeitpunkt war ihm als ältestem Kämmerer vom Herzog Maximilian die Verwaltung des Oberststallmeisteramtes aufgetragen worden. Die einzelnen Punkte lauten in kurzer Zusammenfassung: 1. Er muß, „so offt wir zu reiten oder farén aufsizen ... persönlich zugegen sein“. 2. Er muß Kriegsrüstung, auch Sattel und Zaumzeug instandhalten. 3. Jederzeit müssen sechs Pferde für den Herzog zur Verfügung stehen. Beim Anlegen der Rüstung durch den Herzog muß der Oberststallmeister zugegen sein, im Kampf muß er „bey unns standhafft sein und bleiben“ und jeweils ein oder mehr gute Pferde in Bereitschaft haben. 4. Er hat das Inventar über die Sattel- und Rüstkammer zu führen, Stall- und Gestütordnung müssen eingehalten werden, ebenso die Fütterei-Ordnung. Er hat die Übersicht über die Stallpartei (Stallpersonal), auch Rüst- und Harnischmeister unterstehen ihm. Im Detail wird bestimmt, was mit Schad-Pfer- den zu geschehen habe (werden Kutschenpferde), daß das „cösstliche Roßzeug und Sättl wie auch die Gutschen mit Sambt und Seidn geziert“ weder für sich noch ohne Befehl des Herzogs für einen anderen zu gebrauchen seien. [5.] Der Stallmeister soll auch die Aufsicht über die Edelknaben führen, diese zum Studieren anhalten, zusammen mit dem Edelknaben-Präzeptor für Unterkunft, für Kleidung (vor allem im Winter) sorgen. Er hat ferner die Aufsicht über Lakaien, Trompeter und Instrumentisten, er soll Gotteslästern, Spielen, Trunk und Völlerei beim Gesinde abstellen, auf katholischen Glauben beim Gesinde sehen 28). Schließlich, da gegenwärtig kein Oberstkämmerer oder Kammeramtsverwalter vorhanden, soll Astor Leoncelli als derzeit ältester Kämmerer noch folgende Verrichtungen haben: 1. Er soll beim Herzog sein, „wann wir zue morgens aufsteen und abents uns zur rhue begeben“, soll Wehr und Kleider richten und wieder wegnehmen. 2. Soll für Einhaltung der Kammerordnung sorgen. 3. Soll auf die Gesundheit des Herzogs achten und darauf, daß die Leibmedici ordentlich ihren Dienst versehen. 4. Er muß die Sicherheit des Herzogs und dessen Gemahlin bei Tag und Nacht gewährleisten, muß die Kammerschlüssel verwahren. 5. Er hat neu angenommene Kämmerer zu instruieren. 6. Er soll allen Kammerpersonen mit Tapferkeit und gutem Beispiel vorangehen, auf Zucht und Ordnung sehen, soll zusätzlich zu dem dafür bestellten Kämmerer auf den Schatzturm achten, die Ausgaben des Kammerdieners überwachen. 7. Er hat das Inventar über die „Guarda Robba“ zu führen. 8. Er soll Ausbesserungen durchführen lassen und den Leibschneider überwachen. 27) Geheimes Hausarchiv München 1712 FI n. 12 fol. 227—237. 28) Man denkt dabei an das Religions- und Sittenmandat von 1598 und die „corycaei“; vgl. R i e z 1 e r Geschichte Baierns 5 18.